Deutschland will mit einem Gesetz den ungleichen Löhnen zwischen Frauen und Männern beikommen. Das am Freitag vom Bundesrat gebilligte Gesetz sieht ein Auskunftsrecht für Beschäftigte grösserer Firmen vor und nimmt Unternehmen in die Pflicht.
Beschäftigte in Firmen ab 200 Mitarbeitenden können künftig Informationen darüber verlangen, was Kollegen mit vergleichbarer Arbeit verdienen. Ausserdem sieht das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vor, dass Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden zusätzlich ihre «Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit» überprüfen.
Sie müssen regelmässig einen öffentlich einsehbaren Bericht zum Thema Lohngleichheit vorlegen. Die Gesetz betrifft etwa 14 Millionen Beschäftigte.
Frauen in Deutschland verdienten im vergangenen Jahr im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. In den zurückliegenden zehn Jahren hat sich die Lücke kaum verringert: 2006 lag sie bei 23 Prozent, 2014 und 2015 bei 22 Prozent.
Selbst wenn herausgerechnet wird, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener Führungsposten übernehmen und eher in schlechter bezahlten Berufen tätig sind, verbleibt noch immer ein Lücke.
«Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind», erklärte die Staatssekretärin im Familienministerium, Caren Marks. Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer hatte das Vorhaben als bürokratisch kritisiert und erklärt, das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen, werde nicht erreicht. (sda/afp)