Weniger Unfälle dank Velo-Artikel in der Verfassung
Das Schweizer Velowegnetz soll in der Verfassung verankert werden. Der direkte Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Velo-Initiative kommt am 23. September an die Urne. Laut Verkehrsministerin Doris Leuthard dient das der Verkehrssicherheit.
Ein gutes Velowegnetz helfe, Unfälle zu vermeiden, sagte sie gemäss Redetext am Montag vor den Bundeshausmedien. «Wo der Verkehr entflochten wird, kommen sich Auto-, Velo- und Fussverkehr weniger ins Gehege.»
Das gilt umso mehr, als sich das Velo wachsender Beliebtheit erfreut. Immer mehr Menschen nutzen das Velo nicht nur in der Freizeit, sondern auch im Alltag. Der Trend hat sich mit den E-Bikes noch verstärkt. Inzwischen besitzen zwei Drittel der Haushalte mindestens ein Velo.
Die Velo-Initiative wollte den Bund verpflichten, Velowege zu fördern. Das ging dem Parlament zu weit. Es beschloss einen direkten Gegenvorschlag, mit dem die Velowege den Fuss- und Wanderwegen gleichgestellt werden.
Der Verfassungsartikel gibt dem Bund die Möglichkeit, Velowege zu fördern. Gleichzeitig hat er die Aufgabe, Grundsätze für Velowege festzulegen und die Kantone oder Organisationen zu unterstützen. Denkbar sind gemäss dem Verkehrsdepartement Empfehlungen für sichere und attraktivere Wegnetze, Geodaten oder die Unterstützung bei Ausbildungen.
Mit dem Verfassungsartikel werden keine neuen Subventionen geschaffen. Gratis ist er aber nicht: Der Bund rechnet für die Aufwertung des Veloverkehrs mit zusätzlichem Personalaufwand von 1.5 Stellen und Kosten von rund 1.8 Millionen Franken pro Jahr. (sda)
