Nationalrat beschliesst Massnahmen für mehr Sicherheit an Flughäfen

Nationalrat beschliesst Massnahmen für mehr Sicherheit an Flughäfen

14.12.2016, 17:12

Die Sicherheit in der Luftfahrt soll verbessert werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat die entsprechende Teilrevision 1+ des Luftfahrtgesetzes ohne Gegenstimmen gutgeheissen.

Die Vorlage sei zwar sehr technisch, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard im Rat. Sie beinhalte aber Sicherheitsanpassungen, die nicht auf die lange Bank geschoben werden könnten. So würden neue Instrumente gegen terroristische Anschläge gegen die Zivilluftfahrt geschaffen, effizientere Bewilligungsverfahren eingeführt und die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Skyguide mit anderen Anbietern von Flugsicherungsdienstleistungen verbessert.

Passagierlisten aushändigen

Vorgesehen sind mehrere Massnahmen. So werden Fluggesellschaften verpflichtet, Passagierlisten an Strafverfolgungsbehörden auszuhändigen, wenn wegen Straftaten ermittelt wird oder damit kriminelle Handlungen verhindert werden können.

Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen neu Meldung erstatten, wenn im Sicherheitsbereich tätige Flughafenangestellte verurteilt wurden oder gegen sie ein Strafverfahren läuft. Meldepflichtig sind jene Delikte, die für die Luftsicherheit relevant sind.

Verschärft werden auch die Bestimmungen für Personen, die eine Waffe in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu schmuggeln versuchen. Heute muss eine Person nicht mit Sanktionen rechnen, sofern sie einen Waffenschein besitzt. Theoretisch kann sie den Versuch so oft wiederholen, bis es gelingt.

Neu soll bereits der Versuch, einen gefährlichen Gegenstand in den Sicherheitsbereich eines Flughafens zu bringen, strafbar sein. Dasselbe gilt auch für Personen, die versuchen, den Sicherheitsbereich unberechtigt zu betreten oder dabei die Sicherheitskontrolle zu umgehen oder zu vereiteln.

Mit einer Anpassung des Fernmeldegesetzes schliesslich sollen Störsender verhindert werden. Diese dürfen zwar bereits heute in der Schweiz weder angeboten, in Verkehr gebracht, betrieben noch erstellt werden. Noch nicht verboten sind aber Einfuhr und Besitz dieser Geräte.

Gegen neue Datenbank

Der Nationalrat hat der bundesrätlichen Vorlage am Mittwoch im Grundsatz zugestimmt, aber einige Änderungen angebracht. Gegen den Widerstand der Linken will er die Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen Zürich und Genf stärken, namentlich wenn deren Anlagen mit dem Moorschutz in Konflikt geraten.

Die vorgesehene Schaffung einer Luftfahrt-Datenbank lehnte eine Ratsmehrheit ab. Die benötigten Daten seien bereits vorhanden, eine neue Datenbank kostentreibend, sagte Kommissionssprecher Thomas Hurter (SVP/ZH). Zudem bringe diese praktisch keinen Gewinn für die Luftfahrt und die Sicherheit.

Dem widersprach Bundesrätin Leuthard vehement. Ein grosser Teil der Daten liege heute nur in Papierform vor, die Investition in eine neue Datenbank lohne sich. Wichtige Geoinformationsdaten, wie etwa die Lage von Stromkabeln, müssten gesammelt und zugänglich gemacht werden.

Kein Englisch-Zwang für Piloten

Ebenfalls aus der Vorlage gestrichen hat der Nationalrat eine Änderung bei der Radiotelefonie im Bereich Flugsicherheit. Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass künftig ausschliesslich Englisch gesprochen wird, um Missverständnisse zu verhindern. Davon wollte der Nationalrat nichts wissen.

Die Massnahme zwinge auch Piloten der Leicht- und Sportaviatik, entsprechende Prüfungen abzulegen und regelmässig einen Sprachtest in Englisch zu absolvieren, kritisierte der FDP-Nationalrat Matthias Jauslin (AG). Die bestehende Praxis habe sich problemlos bewährt. Die Empfehlungen zum Englisch, welche die Organisation Eurocontrol abgibt, seien auch in Europa nicht flächendeckend angewendet.

Eine weitere Anpassung betrifft die Übernahme der Kosten für die Flugsicherung im benachbarten Ausland. Heute übernimmt die Skyguide teilweise die Flugsicherung im Ausland nahe der Grenze. Der Bund trägt für diesen Dienst jenen Teil der Kosten, welche nicht von den Nachbarländern bezahlt werden. Geht es nach dem Nationalrat, soll der Bundesrat alle drei Jahre überprüfen, ob und zu welchem Teil der Bund für so entstehende Ertragsausfälle aufkommen soll.

Die Vorlage geht an den Ständerat. (sda)

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