Der ehemalige gambische Minister Ousman Sonko, der in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt hat, bleibt in Untersuchungshaft. Das hat das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Bern entschieden.
Es stimmte diese Woche dem Antrag der Bundesanwaltschaft zu, die Untersuchungshaft um drei Monate zu verlängern, wie letztere am Mittwoch mitteilte. Die Bundesanwaltschaft begründete ihr Gesuch laut der Mitteilung mit Fortschritten in den Ermittlungen.
Die Verlängerung der Untersuchungshaft werde es ihr ermöglichen, weitere Zeugen einzuvernehmen, die eingereichten Strafanzeigen zu prüfen und beschlagnahmte Unterlagen und Daten zu analysieren. Auch könne so ein von der neuen gambischen Regierung gestelltes Rechtshilfeersuchen weiterverfolgt werden.
Sonko, Innenminister unter dem Mitte Januar ins Exil gegangenen gambischen Langzeitherrscher Yahya Jammeh, wurde gegen Ende Januar in Lyss BE festgenommen. Er lebte dort als Asylsuchender in einer normalen Asylunterkunft des Kantons Bern. Auslöser für die Festnahme war eine Strafanzeige der Genfer Nichtregierungsorganisation Trial.
Sie wirft Sonko vor, als Innenminister eine Schlüsselfigur des repressiven Jammeh-Regimes gewesen zu sein. Sonko sei für Folterungen im westafrikanischen Land verantwortlich gewesen oder habe davon mindestens wissen müssen.
Ende Januar eröffnete die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern ein Strafverfahren gegen Sonko wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem beantragte sie eine dreimonatige Untersuchungshaft - ein Antrag, den ein regionales Zwangsmassnahmengericht genehmigte.
Anfang Februar übernahm die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren. Es gebe genügend Elemente, die den genannten Verdacht nicht ausschlössen, schrieb die Bundesanwaltschaft Anfang Februar zur Begründung der Übernahme des Verfahrens. (sda)