Das Bundesgericht entschied laut der «Aargauer Zeitung» gestern mit 3 gegen 2 Stimmen, dass der
Primarlehrerberuf künftig als Frauenberuf
zu taxieren ist. Dies weil im Kanton Aargau der Frauenanteil mehr als 85 Prozent beträgt.
Auslöser für den Entscheid war eine Klage des Aargauischen Lehrerinnen und Lehrerverbandes (ALV) gegen den Kanton. Der Vorwurf: Diskriminierung.
Nach
Ansicht des ALV bezahlt der
Kanton Aargau den Lehrpersonen, mehrheitlich
Frauen, deutlich tiefere Löhne als
seinem Verwaltungspersonal in gleich
hoch bewerteten Tätigkeiten.
Das Verwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die lohnmässige Einstufung der
Primarschullehrpersonen diskriminierend
ist. Falls ja, wären erhebliche Lohnnachzahlungen
und -erhöhungen die Folge.
Der ALV rechnet mit 50 bis 70 Millionen Franken, die der Kanton zahlen müsste. (rwy)
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