Schweiz
SBB

Sollen die SBB künftig selber Bussen verteilen dürfen?

Sollen die SBB künftig selber Bussen verteilen dürfen?

Das Parlament will mehr Delikte mit Ordnungsbussen ahnden. Auch die Bahnen möchten selbst Bussen verteilen.
04.03.2016, 02:3804.03.2016, 09:15
susanne huber / Aargauer Zeitung

Ordnungsbussen verteilen ist günstig und effizient. Nicht nur für die Behörden, sondern auch für den Delinquenten. Er kann die Busse ohne Registrierung und ohne Strafverfahren bezahlen. Damit fallen auch die Verfahrenskosten weg. Ein Verfahren wird erst dann eröffnet, wenn eine Person mit einer Busse nicht einverstanden ist und diese nicht bezahlt.

Heute können Verkehrssünder und Kiffer mit Ordnungsbussen bestraft werden. Bald wird das auch bei diversen anderen Delikten der Fall sein. Nach dem Ständerat hat gestern auch der Nationalrat einer Ausweitung des Ordnungsbussenverfahrens zugestimmt.

Abgelehnt dagegen hat der Nationalrat eine Motion, die verlangt, dass auch Transportunternehmen wie die SBB selbst Ordnungsbussen aussprechen können. Er ist damit dem Willen des Bundesrates gefolgt. Dies im Gegensatz zum Ständerat, der die Motion angenommen hatte.

Anwendung bei Bagatelldelikten

Ordnungsbussen können bei Bagatelldelikten ausgesprochen werden, die einfach festzustellen sind. Die beschuldigte Person kann die Strafe von maximal 300 Franken an Ort und Stelle oder innerhalb einer Frist zahlen.

Gemäss dem neuen Gesetz können Ordnungsbussen bei 17 Gesetzen angewendet werden. Darunter sind das Ausländergesetz, das Asylgesetz, das Waffengesetz, das Alkoholgesetz, das Umweltschutzgesetz oder das Fischereigesetz.

Sollen die Transportunternehmen in Zukunft selber Bussen verteilen?
An dieser Umfrage haben insgesamt 319 Personen teilgenommen

Welche Verstösse mit Ordnungsbussen bestraft werden, wird der Bundesrat festlegen. Er hatte aber bereits Beispiele genannt, etwa das Sammeln geschützter Pflanzen, zu schnelles Fahren mit Motorbooten in der Uferzone oder die Missachtung der Leinenpflicht für Hunde im Wald. Eine grosse Ratsmehrheit war davon überzeugt, dass mit dem Ordnungsbussengesetz viel Bürokratie abgebaut werden kann. Es wurde mit 167 zu 8 Stimmen angenommen, bei vier Enthaltungen.

Anders sah die Situation bei der Forderung aus, Transportunternehmen mit der Kompetenz auszustatten, Bussen zu verteilen. Es erscheine zwar einleuchtend, dass die Sicherheitsorgane des öffentlichen Verkehrs bestimmte Delikte gleich selber mit einer Ordnungsbusse ahnden können, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. «Wenn man die Sache aber etwas näher anschaut, dann ist einiges nicht mehr so klar.»

Nicht nur sei es problematisch, dass Sicherheitsorgane von Transportunternehmen keine staatlichen Behörden seien. Auch die aktuelle Praxis, zu verwarnen, statt gleich zu büssen, würde infrage gestellt.

Jetzt auf

Wenn beispielsweise jemand mit dem Trottinett in der Bahnhofshalle fährt, dann ist das heute ein Antragsdelikt. Sommaruga wies unter anderem darauf hin, dass es nicht mit dem Ordnungsbussengesetz kompatibel ist, solche Personen zuerst zu verwarnen, statt sie gleich zu büssen. Dieses Gesetz kommt nämlich nur bei Offizialdelikten zur Anwendung, bei denen es eine Pflicht zur Strafverfolgung gibt. Der Nationalrat nahm diese Bedenken ernst. Er lehnte die Motion stillschweigend ab und beauftragte den Bundesrat jedoch, sich in einem Bericht vertieft mit der Frage zu befassen.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Karl Müller
04.03.2016 06:06registriert März 2015
Das Verteilen von Bussen ist doch heute schon gelebte Praxis bei der SBB. Zum Beispiel wenn ein Zug ausfällt, verteilen sie auf der betroffenen Strecke Busse, um die Passagiere mitzunehmen.
00
Melden
Zum Kommentar
1
Die Schweiz rettet Kinder – aber nicht alle
Während des Zweiten Weltkriegs brachte das Schweizerische Rote Kreuz tausende kriegsgeschädigte Kinder aus Frankreich in die Schweiz. Was als humanitäre Hilfe galt, diente auch politischen Zwecken – doch nicht alle Kinder waren willkommen.
Am 16. Juni 1942 fuhr ein Zug voller monegassischer und französischer Kinder in den Genfer Bahnhof ein – einer von vielen sogenannten Kinderzügen. Zu den Klängen der Schweizer Nationalhymne warteten die Helferinnen des Schweizerischen Roten Kreuzes in weissen Kitteln auf den Perrons, um die Kinder aus der freien Zone Frankreichs zu empfangen. Unter Schweizerfahnen und Schaulustigen gab es auch Pressefotografen. Denn der Empfang kriegsgeschädigter Kinder sollte nicht undokumentiert verlaufen.
Zur Story