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«Der Wald gehört nicht uns Jägern»

Jäger haben in der Schweiz strenge Auflagen.
Jäger haben in der Schweiz strenge Auflagen.Bild: KEYSTONE/Alexandra Wey

«Der Wald gehört nicht uns Jägern»

Was nervt Jägerinnen und Jäger? Wie muss man sich verhalten, wenn man einem Jäger begegnet? Und was ist bei der Jagd strafbar? Ein Jagdexperte beantwortet einige Fragen zur Rehjagd in Berner Wäldern.
28.10.2022, 04:5128.10.2022, 14:44
Raphael Willen / ch media
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Noch bis und mit 15. November dürfen Jägerinnen und Jäger im Kanton Bern die Rehjagd ausüben. Lorenz Hess, Präsident des Berner Jägerverbands, beantwortet Fragen zur Jagd in Berner Gebieten.

BärnToday: Darf ich trotzdem in den Wald gehen, auch wenn Jägerinnen und Jäger unterwegs sind?

Lorenz Hess: Ja, alle Leute dürfen in den Wald. An den Jagdtagen Montag, Mittwoch und Samstag begegnet man sich, aber das ist kein Problem. Der Wald gehört nicht uns Jägern und die Leute dürfen weiterhin Pilzlen, Joggen oder mit den Stöcken laufen gehen. Es macht sicher Sinn, dass man, wenn man beispielsweise pilzlen geht und eine Gruppe Jäger sieht, nicht genau in diesem Gebiet pilzlen geht. Umgekehrt achten wir auch darauf.

Wie kommt man im Wald aneinander vorbei?

Es ist sicher gut, miteinander zu sprechen. Ich sage meinen Leuten auch immer, dass sie mit Wanderern oder Joggern sprechen sollen, damit klar ist, wo man sich bewegt und was man macht. Dann kommen sicher alle aneinander vorbei.

Wie sollten sich Aussenstehende kleiden, wenn sie im Wald unterwegs sind?

Wenn man sich ganz normal verhält, muss man sich nicht speziell kleiden. Wir Jäger sind ja auch im Wald unterwegs und würden einander ebenso gefährden, wenn wir nicht unterscheiden würden, auf was wir schiessen. Es gibt keine Schüsse, weil sich irgendwo etwas im Gebüsch bewegt. Wenn sich jemand beispielsweise beim Pilzlen sicherer fühlen will, kann er oder sie eine farbige Jacke anziehen. So sehen diese Person sicher alle.

Wie ist die Regelung mit Hunden?

Wenn man mit dem Hund in den Wald oder auf das Feld geht, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man den Hund jederzeit unter Kontrolle haben muss. Entweder hat man ihn mit Abrufen oder Pfeifen unter Kontrolle oder man nimmt ihn an die Leine.

Können sich Aussenstehende in irgendeiner Form strafbar machen?

Die Jagd zu stören, ist strafbar. Wenn man beispielsweise im Wald umherrennt, Lärm macht oder mit dem Auto rumfährt und hupt, was wir alles schon erlebt haben, macht man sich strafbar.

Was nervt Jägerinnen und Jäger?

Am meisten stört uns, wenn Jogger am Morgen oder am Abend in der Dämmerung am Waldrand unterwegs sind. Zu diesen Zeiten versuchen wir, auf dem sogenannten Ansitz draussen Rehe zu erlegen, die aus dem Wald kommen. Wenn da zur Unzeit jemand durchrennt, ist die Chance natürlich im Eimer.

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