Für ein Dorf gibt es keine eindeutige Definition. Das Historische Lexikon der Schweiz (HLS) definiert ein Dorf als «ein Typ der ländlichen Siedlung», in der einerseits die Wohn- und Arbeitsstätten räumlich konzentriert sind und es andererseits einen mehr oder weniger geschlossenen Kern hat. Dabei gibt es grosse und kleine Dörfer.
Doch wie gross darf die Bevölkerung eines Dorfes maximal sein? Dazu gibt es in der Schweiz keine Definition. Bis 2014 galt die Faustregel, dass ab 10'000 Einwohnerinnen und Einwohner eine Gemeinde statistisch gesehen eine Stadt ist.
Dies definiert das Bundesamt für Statistik (BFS) inzwischen anders. Eine statistische Stadt muss demnach eine zusammenhängende Kernzone besitzen. Diese Kernzone muss eine Mindestanzahl von 12'000 EBL aufweisen. EBL meint die Summe aus Einwohnenden, Beschäftigten und Äquivalenten aus Logiernächten. Im gesamten Gemeindegebiet muss eine Stadt zudem 14'000 EBL aufweisen.
Die Unterscheidung zwischen einer Kernzone und umliegenden Gemeindegebieten zeigt sich par excellence an der Gemeinde Köniz. Insgesamt leben Stand 2021 42'816 Einwohnerinnen und Einwohner auf dem Gemeindegebiet.
Die Gemeinde setzt sich allerdings aus verschiedenen Ortschaften zusammen. Manche Könizer Ortschaften wie Niederscherli, Gasel oder Herziwil haben nicht nur wenige Einwohnerinnen und Einwohner, sondern weisen auch klar einen dörflichen Charakter auf. Doch auch Wabern (8025 Einwohnende), Köniz (7085) und Liebefeld (6265) können aufgrund ihrer niedrigen Einwohnerzahl nicht als städtischer Kern gewertet werden. Weil Köniz allerdings Mitglied des Schweizerischen Städteverbandes ist, zählt das BFS in ihren statistischen Publikationen die Gemeinde dennoch zu den Städten.
Viele Städte sind ehemalige Dörfer. Ein Beispiel dafür ist Burgdorf mit 16'662 Einwohnerinnen und Einwohner. Früher witzelte die Zähringerstadt auf ihrer Webseite: «Burgdorf ist kein Dorf, sondern eine Stadt. Die Burg jedoch steht da, bloss nennt man sie Schloss.» Andere Berner Gemeinden wie Steffisburg (16'152) oder Lyss (15'763) erfüllen zwar die BFS-Kriterien und sind Mitglied des Städteverbandes, bezeichnen sich aber selbst nicht als Stadt.
Zusätzliche Verwirrung im ganzen Definitionsgetümmel liefert zudem das mittelalterliche Stadtrecht. So wurde laut dem HLS unter anderem Unterseen 1299 das Stadtrecht verliehen. Dieses brachte dem damaligen «Undersewen» viele Privilegien ein: Der Ort erhielt unter anderem Anspruch auf halbe Gerichtsbussen, auf den Zoll und auf eigene Masse und Gewichte. Noch ist bei Einheimischen von Unterseen vom «Stedtli» die Rede. Dies, obwohl die Gemeinde auf dem Bödeli bloss 5738 Einwohnerinnen und Einwohner zählt.