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Darf ich den Baum des Nachbars schneiden? Das sagt das Schweizer Gesetz

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Darf ich den Baum des Nachbars zurückschneiden?

«My home is my castle, my garden is my paradise». In den helvetischen Gärten Eden setzt das Nachbarrecht der Gestaltungsfreiheit jedoch die eine oder andere Grenze.
11.04.2024, 09:40
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Während sich in Australien 3.4 Personen einen Quadratkilometer teilen, leben in der Schweiz etwa 212 Personen auf derselben Fläche. Das ist eng und bereits ein Ast, der vom nachbarlichen in den eigenen Garten ragt, kann zu viel des Guten sein. So dürfen denn die Kantone auch Vorschriften erlassen, wie nah an deinem Grundstück der Nachbar Büsche und Bäume pflanzen darf.

Hat der Nachbar diese Abstandsvorschriften nicht eingehalten, darfst du als Eigentümerin einen Rückschnitt verlangen. Je nach kantonalem Recht kannst du dies auch dann fordern, wenn du die üppige Vegetation während Jahrzehnten geduldet hast, wie eine Eigentümerin eines Grundstücks im Kanton Thurgau erfahren musste. Bis vor Bundesgericht kämpfte sie für ihre 30-jährigen Bäume und Sträucher. Vergeblich, auf höchstrichterliches Geheiss musste sie die Bäume auf eigene Kosten zurückschneiden.

Als Mieter kannst du übrigens nichts direkt fordern, sondern du musst dich an deine Vermieterin wenden.

«Halten sich die nachbarlichen Bäume und Sträucher an die Abstandsvorschriften und stören sie nicht übermässig, musst du sie akzeptieren.»

Kappen von Ästen kann strafbar sein

Halten sich die nachbarlichen Bäume und Sträucher an die Abstandsvorschriften und stören sie nicht übermässig, musst du sie akzeptieren. Dies grundsätzlich auch, wenn dein Rasen deswegen voller Blätter und Blüten ist. Allerdings bestimmt das Zivilgesetzbuch, dass dich die Bäume und Sträucher deines Nachbarn nicht in deinem Eigentum schädigen dürfen. Du musst es beispielsweise nicht akzeptieren, wenn dein Garten wegen der nachbarlichen Bepflanzung vollständig im Schatten liegt. Dasselbe gilt, wenn die Bäume deines Nachbarn fleissig Wurzeln bis in deinen Garten schlagen und du deswegen auf deinem Grundstück lauter Stolperfallen hast.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

In diesem Fall darfst du deinem Nachbarn eine angemessene Frist setzen, innert welcher er die schädigenden Äste schneiden oder Wurzeln kappen muss. Lässt er diese Frist ungenutzt verstreichen, kannst du vor Gericht verlangen, dass der Nachbar den Rückschnitt auf seine Kosten vornimmt.

Du darfst die Sache nach Ablauf der Frist auch selbst in die Hand nehmen, musst dann die Kosten aber selbst tragen. Bevor du nun die Motorsäge allzu enthusiastisch anwirfst: Wie das Bundesgericht präzisiert, darfst du Bäume und Büsche nicht unverhältnismässig oder zwecklos schädigen oder gar zerstören. Tust du das gleichwohl, riskierst du eine Strafe wegen Sachbeschädigung. Ebenfalls strafbar machen kannst du dich, wenn du einen Ast abschneidest im Wissen, dass du damit ein Vogelnest vernichtest oder sonst das Brutgeschäft störst.

Für Obstbäume gelten Spezialregeln

Bei einem Obstbaum überlegst du dir auch ausserhalb der Brutzeit vielleicht zwei Mal, ob du wirklich nicht mit dem fremden Ast leben kannst. Denn in einigen Kantonen der Rückschnitt von fruchttragenden Bäumen zusätzlich reguliert.

Zudem gehören die Äpfel oder andere Früchte, die an auf dein Grundstück ragenden Ästen hängen, dir. Ausser, du wohnst in den Kantonen Appenzell Innerrhoden oder Neuenburg: Hier verbleibt das Eigentum an den Früchten der Eigentümerin des Baumes, auch wenn sich der Ast über dein Grundstück biegt. In Neuenburg darfst du aber immerhin diejenigen Früchte behalten, die auf dein Grundstück fallen.

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32 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Amateurschreiber
11.04.2024 08:53registriert August 2018
Wenn der Knallerbsenstrauch in den Maschendrahtzaun der Nachbarin reinwächst, ist der Ärger vorprogrammiert!
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Q.E.D.
11.04.2024 12:30registriert Dezember 2021
"Ausser, du wohnst in den Kantonen Appenzell Innerrhoden oder Neuenburg: Hier verbleibt das Eigentum an den Früchten der Eigentümerin des Baumes, auch wenn sich der Ast über dein Grundstück biegt. In Neuenburg darfst du aber immerhin diejenigen Früchte behalten, die auf dein Grundstück fallen."

Manchmal fragt man sich schon, wie gewisse Gesetze entstanden sind.
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Präventionsparadox
11.04.2024 16:17registriert Januar 2021
Oder man könnte sich freuen, dass der Nachbar einen Baum hat/pflegt, welcher gratis grünen Schatten wirft, statt dauernd gegen die Natur zu wettern
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