In der Schweiz gibt es rund 355‘000 private Schutzräume – die aktuell vor allem als Band- oder Lagerraum, als Werkstatt oder sonst wie «zivilschutzfremd» genutzt werden. Das ist auch in Ordnung so. Trifft der Bundesrat aber «Massnahmen zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes» im Fall von bewaffneten Konflikten, musst du diese als Hauseigentümerin oder Mieter umsetzen. Zudem bist du als Eigentümerin für den Unterhalt deines Schutzraumes verantwortlich. Schliesslich darf die zweckentfremdete Nutzung die «Durchführung der periodischen Kontrollen» nicht beeinträchtigen.
Öffentliche Schutzräume, die als Notunterkünfte vorgesehen sind, müssen jederzeit zur Nutzung bei Katastrophen und in Notlagen zur Verfügung stehen. Eine zweckentfremdete Nutzung ist bei einem privaten Schutzraum zwar erlaubt, du musst ihn aber innerhalb von fünf Tagen «betriebs- und einsatzbereit» machen können.
Ordnet die zuständige Behörde den Bezug der Schutzräume an, musst du zudem «nicht benötigte Schutzplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen».
Als Eigentümerin eines Schutzraumes musst du für dessen Unterhalt sorgen. So musst du beispielsweise gewährleisten, dass sich die Panzertüre korrekt öffnen und schliessen lässt, der Notausgang gereinigt ist und die Belüftung funktioniert. Eigentliche Wartungsarbeiten an den technischen Einrichtungen hingegen darfst du grundsätzlich nicht selbst durchführen. Stellst du Mängel an den technischen Einrichtungen fest, solltest du diese der für den Zivilschutz zuständigen Behörde deiner Gemeinde melden.
Wurde dein Schutzraum nach 1987 gebaut, musst du ihn mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material ausrüsten. Dazu gehören namentlich die erforderliche Anzahl Liegestellen sowie ein Trockenklosett, die du nicht aufbauen, aber im oder in der Nähe des Schutzraumes lagern musst. Ist der Schutzraum älter, kommt es in der Praxis auf den Kanton an, ob er bereits nachgerüstet wurde oder nicht.
Umbauen darfst du deinen Schutzraum nicht. So sind beispielsweise luft- und wasserdampfundurchlässige Wandanstriche ebenso wenig erlaubt wie fix eingebaute automatische Trinkwasser-Aufbereitungsanlagen oder Klimaanlagen. So genannt «schutzraumfremde» Sanitärinstallationen wie eine normale Toilette oder ein Lavabo sind zulässig, sofern sie schocksicher montiert oder leicht demontierbar sind. Bei komplizierteren anderen Installationen wie Archivanlagen musst du eine Demontageanleitung in oder in der Nähe des Schutzraumes aufbewahren.
Der Kanton führt mindestens alle zehn Jahre eine periodische Schutzraumkontrolle durch. Er prüft dabei, ob der Raum im Ernstfall den erforderlichen Schutz bietet: Er kontrolliert namentlich die Schutzraumhülle, den Notausgang, die Panzertüren, die Belüftung, die Sanitäranlage und die Elektroinstallationen. Er prüft zudem, ob du den Schutzraum innerhalb der 5-Tages-Frist bereitstellen kannst, ob du also keine unzulässigen Umbauten durchgeführt hast und ob sich gelagertes Material oder spezielle Installationen schnell entfernen lassen.
Entdeckt die Behörde, dass dein Schutzraum den Anforderungen nicht entspricht, kannst du dir etwas Zeit lassen: Ordnet der Bundesrat Massnahmen zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes an, musst du die Mängel laut Wegleitung des BABS innerhalb von drei Monaten beheben.