Die Santésuisse geht von 3,5 Milliarden Franken pro Jahr aus, welche die Krankenkassen mit der Kontrolle der Arztrechnungen einsparen könnten. Wie die Suva jüngst mitgeteilt hat, musste sie 2022 10 Prozent der überprüften Rechnungen wegen Fehlern und Ungenauigkeiten zurückweisen und konnte damit 90 Millionen Franken an Heilungskosten nach Unfällen einsparen. Primär verantwortlich für die Rechnungskontrolle sind zwar die Versicherer, aber auch du als Patient kannst deinen Beitrag leisten.
Die Ärztin muss dir «eine detaillierte und verständliche Rechnung» zustellen. Darin muss sie dir alle Informationen liefern, die du benötigst, «um die Berechnung der Vergütung und die Wirtschaftlichkeit der Leistung überprüfen zu können». Seit dem 1. Januar 2023 hat die Ärztin dafür zu sorgen, «dass die Rechnung für die versicherte Person nachvollziehbar ist und dass insbesondere Art, Dauer und Inhalt der Behandlung verständlich dargestellt werden». Auch wenn dich die Ärztin wegen eines Unfalls behandelt, muss sie die Rechnung von Gesetzes wegen verständlich ausgestalten, wobei hier der Versicherer die Rechnung erhält. Dasselbe gilt, wenn du während des Militär- oder Zivilschutzdienstes verunfallst oder erkrankst.
Mit der Verständlichkeit ist das aber so eine Sache, denn die Ärztin muss die einzelnen Positionen gemäss Krankenversicherungsgesetz «nach den Klassifikationen in den jeweiligen vom zuständigen Departement herausgegebenen schweizerischen Fassungen codiert» aufführen. Die Verordnung präzisiert hier und gibt etwa vor, auch das «Kalendarium der Behandlungen» aufzuführen oder «erbrachte Leistungen im Detaillierungsgrad, den der massgebliche Tarif vorsieht». Was sich hinter den einzelnen Positionen versteckt, kannst du auf der Tarmed-Site nachlesen.
Einige Punkte deiner Arztrechnung kannst du jedoch auch ohne Tarmed-Weiterbildung oder medizinische Fachkenntnisse selber prüfen: So etwa, ob der Behandlungsgrund und die Behandlungsdauer stimmen, wobei die Ärztin die Konsultationen in 5-Minuten-Abschnitten verrechnet. Ebenfalls einfach zu überprüfen ist, ob eine allenfalls verrechnete Medikamentenpackung in der richtigen Grösse angegeben ist.
Siehst du etwas auf deiner Arztrechnung, was dir als nicht korrekt erscheint, kannst du dich direkt an die Ärztin wenden. Möglicherweise stimmt die Rechnung tatsächlich oder ein Fehler ist auf ein Versehen zurückzuführen. Die Überprüfung der Rechnung darf die Ärztin dir übrigens nicht verrechnen. Du kannst die Krankenkasse oder die Unfallversicherung auch direkt bitten, die Rechnung zu überprüfen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zu den Massnahmen zur Kostendämpfung schreibt, «kann und soll» der Versicherer «anschliessend die notwendigen Abklärungen und Korrekturen vornehmen». Schliesslich kannst du dich auch an die Patientenstelle wenden, welche dich in Sachen Arztrechnung beraten kann.
Wichtig ist schliesslich, dass du die Arztrechnung wann immer möglich vor der Bezahlung überprüfst. Du kannst auch den unbestrittenen Teil überweisen und die nicht nachvollziehbaren Positionen zurückbehalten, bis du dies mit der Ärztin geklärt hast.
Damit du die Rechnung überhaupt überprüfen kannst, muss du sie natürlich zu Gesicht bekommen. Im System des «tiers payant» schickt insbesondere das Spital die Rechnung jedoch direkt an die Krankenkasse. Du hast allerdings Anspruch auf eine Rechnungskopie, seit dem 1. Januar 2022 ist dies im Gesetz verankert. Bei einem Verstoss dagegen drohen Sanktionen wie eine Rückerstattung der Honorare oder eine Busse bis zu 20'000 Franken.
Keinen Anspruch auf eine Rechnungskopie hast du übrigens, wenn du wegen eines Unfalls in Behandlung bist oder die Abrechnung über die Militärversicherung erfolgt. Da kannst du nur hoffen, dass alles gut läuft, denn diese Versicherungen rechnen direkt mit dem Leistungserbringer ab.