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Ich arbeite schwarz als Putzkraft. Was droht, wenn ich auffliege?

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Ich arbeite schwarz als Putzkraft. Was droht, wenn ich auffliege?

Weiss die Ausgleichskasse nichts von deinem Erwerbseinkommen, wird dieses auch nicht in die Berechnung deiner Rente einfliessen. Erfährt die Kasse später doch von deinem nicht deklarierten Lohn, ist die drohende Nachzahlung nur eines von vielen AHV-technischen Problemen, das auf dich zukommen wird.
27.07.2024, 10:11
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Ein beliebtes Argument, die Putzkraft für zuhause nicht bei der AHV anzumelden, ist, dass sie das gar nicht will und selbstständig tätig ist. Wäre das so, müsstest du dich als selbstständig Erwerbstätige bei der Ausgleichskasse anmelden, dein Einkommen deklarieren und die entsprechenden Beiträge leisten. Vergisst du die Anmeldung aus purer Nachlässigkeit, machst du dich zwar gemäss Bundesgericht nicht strafbar. Erfährt die Ausgleichskasse aber davon, musst du die geschuldeten Beiträge inklusive Verzugszinsen nachzahlen, wobei eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt. Die Nachzahlung kann sich läppern, ist aber für dich unter dem Strich immer noch besser als eine Beitragslücke: Bereits ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2.3 Prozent.

«Die Nachzahlung kann sich läppern, ist aber für dich unter dem Strich immer noch besser als eine Beitragslücke»

Putzkraft ist unselbstständig erwerbstätig

Nun ist der erste Abschnitt aber etwas theoretisch, denn die Ausgleichskassen werden dich als Putzkraft meist ohnehin nicht als selbstständig erwerbstätig anerkennen. Bedeutet: Die Person, deren Haus du reinigst, ist deine Arbeitgeberin und damit auch verantwortlich dafür, dass die Ausgleichskasse alle für die Beitragsbemessung notwendigen Angaben hat. Sie muss dich bei der Ausgleichskasse anmelden und deine Sozialversicherungsbeiträge überweisen.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Wenn du bei ihr nicht mehr als aktuell 22 050 CHF verdienst, kann sie die Beiträge im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen. Dies muss sie gleich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses tun. Andernfalls kann die Ausgleichskasse sie vom vereinfachten Abrechnungsverfahren ausschliessen. Auch wenn deine Arbeitgeberin die Unterstützung einer Agentur in Anspruch nimmt, welche alles Administrative erledigt, bleibt sie gleichwohl verantwortlich für die korrekte Anmeldung und Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge.

Hat nun deine Arbeitgeberin ihre Meldepflichten verletzt und die Ausgleichskasse erfährt davon, wird sie zum einen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge der letzten fünf Jahre inklusive Verzugszinsen nachzahlen müssen. Die Arbeitnehmerbeiträge kann sie dann von dir zurückverlangen. Aber auch hier gilt: Dies ist langfristig finanziell weniger einschneidend als eine Rentenkürzung aufgrund von Beitragslücken.

Kontoauszug bei Ausgleichskasse bestellen

Wenn du dir einen Überblick darüber verschaffen willst, wie hoch deine versicherte Lohnsumme ist und ob du Beitragslücken hast, kannst du bei der kontoführenden AHV-Ausgleichskasse den kostenlosen Auszug deines individuellen Kontos («IK-Auszug») bestellen. Du kannst dich auch bei jeder anderen AHV-Ausgleichskasse melden, die dir auf deinen Auftrag hin die Kontoauszüge beschafft.

Übrigens ist es ohnehin sinnvoll, den IK-Auszug ab und zu anzufordern. Du kannst anhand des Auszugs überprüfen, ob die Ausgleichskasse alles wie von dir erwartet erfasst hat. So etwa, ob deine Arbeitgeberin die abgezogenen Beiträge tatsächlich überwiesen hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Ausgleichskasse dir die entsprechenden Beträge gutschreiben – sofern du belegen kannst, dass die Arbeitgeberin die Arbeitnehmerbeiträge vom Lohn abgezogen hat. Ob es der Ausgleichskasse dann gelingt, die offenen Beiträge bei deiner Arbeitgeberin einzufordern, ist ihre Sache.

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63 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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twendlan
27.07.2024 11:11registriert Juni 2016
Ich hab meine Putzkraft mit Hilfe von Fairboss.ch angemeldet. Kostet nur 40 Stutz im Jahr und der ganze Lohn geht trotzdem an die Putzkraft im Gegensatz zu einer Agentur.
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YvesM
27.07.2024 10:47registriert Januar 2016
Die AHV ist das Eine, eine Unfallversicherung für Mitarbeiter im Haushalt das Andere. Ein Unfall kann sehr schnell sehr teuer werden, wenn nicht versichert wurde.
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Sin14
27.07.2024 13:17registriert Mai 2020
Sobald ich in mehreren Haushalten, bzw für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber arbeite kann ich mich sehr wohl als Selbstständigerwerbende anmelden . Kaum eine Putzkraft arbeitet nur für einen einzigen Arbeitgeber.
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«Sie ist eine Zwätschge!»
Hanna findet Lara scheisse. Und Lara findet mich einen Bünzli.

Kann ja nicht so schlimm sein, dachte ich. Falsch, ich dachte sogar, dass es irgendwie auch Vorteile hat. Ständig Sex, überall, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Und das Schicksal wollte es so. Wenn man denn ans Schicksal glaubt. Was ich nicht tue. Aber nun gut.

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