Einen Teil des Schadens übernimmt meist die Hausratversicherung. Allerdings ist diese nur in wenigen Kantonen obligatorisch, und diese obligatorischen Hausratversicherungen decken Wasserschäden nicht. Es bleibt also die freiwillige Hausratversicherung, über die, wie sich im Gespräch herausstellte, unser Kunde glücklicherweise verfügt. Zurücklehnen ist jedoch nicht drin, denn wie bei jeder Versicherung gilt eine Schadenminderungspflicht.
Um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, solltest du die Schäden fotografisch dokumentieren. Und dann heisst es: Retten, was zu retten ist. Nicht ratsam ist es, ungeliebte Sachen nachträglich in den überschwemmten Keller zu schaffen, um sich auf Kosten der Versicherung neue Dinge kaufen zu können. Die Versicherung wird, sollte sie dir auf die Schliche kommen, den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzen, wenn du den Schaden nicht vermindert oder ihn gar vergrössert hast.
Schliesslich kann dir die Versicherung die Leistungen kürzen oder streichen, wenn du das Kellerfenster offen gelassen hast und deine Sachen zumindest teilweise deswegen kaputt gegangen sind.
Sobald du alles gerettet hast, was möglich ist, musst du raschestmöglich deine Versicherung benachrichtigen. Tust du das ohne gute Entschuldigung nicht, kann sie dir wiederum die Leistungen kürzen, der Gesetzgeber formuliert dies so: «Hat der Anspruchsberechtigte die Anzeigepflicht schuldhafterweise verletzt, so ist der Versicherer befugt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Anzeige gemindert haben würde.»
Ebenfalls sofort melden musst du die Überschwemmung deiner Vermieterin. Auch hier haftest du, wenn ihr aufgrund der späten Meldung zusätzlicher Schaden entsteht. Abgesehen davon steigerst du deine Chancen auf eine Mietzinsreduktion, wenn du den Schaden sofort meldest.
In der Regel ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert, sofern in der Police nichts anderes steht. Schwierig wird es, wenn du dir mehr und wertvolleren Hausrat angeschafft, deine Versicherungssumme aber nicht angepasst hast. Dann bist du unterversichert und wirst auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.
Keine Chance hast du, wenn du dem Staat die Rechnung für deine Sachen schickst, weil er nicht oder nicht rechtzeitig eine Sturmwarnung herausgegeben hat und du deswegen nichts in Sicherheit bringen konntest. Der Staat kann nämlich gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur haftbar gemacht werden, wenn Gesetz und Verordnung ihn verpflichten, etwas zu tun. Die Bevölkerungsschutzverordnung gibt den zuständigen Behörden jedoch nur das Recht, «die Bevölkerung mit entsprechenden verbreitungspflichtigen Bekanntmachungen» zu warnen. Eine staatliche Pflicht besteht also nicht.
Umgekehrt kann aber die Versicherung wiederum ihre Leistungen streichen oder kürzen, wenn du eine behördliche Unwetterwarnung ignoriert hast und deswegen der Schaden überhaupt erst in dem Umfang entstanden ist.