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Keller unter Wasser – wer ersetzt mir meine Sachen?

Ein Keller eines Einfamilienhauses unter Wasser nach dem Murgang vom Donnerstagabend ueber dem Oberwalliser Dorf Oberwald, Gemeinde Obergoms, am Freitag, 9. Juli 2021. Die andauernden Regenfaelle der  ...
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Keller unter Wasser – wer ersetzt mir meine Sachen?

Wohl so manchen ging es in den letzten Tagen wie dem Kunden, der Rat bei unseren Juristinnen und Juristen suchte: Anstatt seinen verdienten Feierabend geniessen zu können, stand er vor seinem überschwemmten Keller und fragte sich, wer ihm die durchnässten Bücher, Möbel und Werkzeuge ersetzt.
16.07.2021, 05:28
Vera Beutler / lex4you by TCS
Vera Beutler / lex4you by TCS
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Einen Teil des Schadens übernimmt meist die Hausratversicherung. Allerdings ist diese nur in wenigen Kantonen obligatorisch, und diese obligatorischen Hausratversicherungen decken Wasserschäden nicht. Es bleibt also die freiwillige Hausratversicherung, über die, wie sich im Gespräch herausstellte, unser Kunde glücklicherweise verfügt. Zurücklehnen ist jedoch nicht drin, denn wie bei jeder Versicherung gilt eine Schadenminderungspflicht.

«Nicht ratsam ist es, ungeliebte Sachen nachträglich in den überschwemmten Keller zu schaffen, um sich auf Kosten der Versicherung neue Dinge kaufen zu können.»

Alles tun, um den Schaden zu mindern

Um spätere Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, solltest du die Schäden fotografisch dokumentieren. Und dann heisst es: Retten, was zu retten ist. Nicht ratsam ist es, ungeliebte Sachen nachträglich in den überschwemmten Keller zu schaffen, um sich auf Kosten der Versicherung neue Dinge kaufen zu können. Die Versicherung wird, sollte sie dir auf die Schliche kommen, den Schaden nicht oder nur teilweise ersetzen, wenn du den Schaden nicht vermindert oder ihn gar vergrössert hast.

Contentpartnerschaft mit TCS / lex4you.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit TCS Rechtsschutz und seiner interaktiven Rechtsauskunftsplattform lex4you.ch. Die Fragen stammen direkt aus dem Alltag von Rechtsschutzversicherten – kompetent beantwortet von der Juristin und Leiterin von lex4you.ch, Vera Beutler. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt.

Schliesslich kann dir die Versicherung die Leistungen kürzen oder streichen, wenn du das Kellerfenster offen gelassen hast und deine Sachen zumindest teilweise deswegen kaputt gegangen sind.

Schaden der Versicherung und der Vermieterin melden

Sobald du alles gerettet hast, was möglich ist, musst du raschestmöglich deine Versicherung benachrichtigen. Tust du das ohne gute Entschuldigung nicht, kann sie dir wiederum die Leistungen kürzen, der Gesetzgeber formuliert dies so: «Hat der Anspruchsberechtigte die Anzeigepflicht schuldhafterweise verletzt, so ist der Versicherer befugt, die Entschädigung um den Betrag zu kürzen, um den sie sich bei rechtzeitiger Anzeige gemindert haben würde

Ebenfalls sofort melden musst du die Überschwemmung deiner Vermieterin. Auch hier haftest du, wenn ihr aufgrund der späten Meldung zusätzlicher Schaden entsteht. Abgesehen davon steigerst du deine Chancen auf eine Mietzinsreduktion, wenn du den Schaden sofort meldest.

Hausratversicherung ersetzt in der Regel den Neuwert

In der Regel ersetzt die Hausratversicherung den Neuwert, sofern in der Police nichts anderes steht. Schwierig wird es, wenn du dir mehr und wertvolleren Hausrat angeschafft, deine Versicherungssumme aber nicht angepasst hast. Dann bist du unterversichert und wirst auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.

Staat haftet auch bei unterbliebener Sturmwarnung nicht

Keine Chance hast du, wenn du dem Staat die Rechnung für deine Sachen schickst, weil er nicht oder nicht rechtzeitig eine Sturmwarnung herausgegeben hat und du deswegen nichts in Sicherheit bringen konntest. Der Staat kann nämlich gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nur haftbar gemacht werden, wenn Gesetz und Verordnung ihn verpflichten, etwas zu tun. Die Bevölkerungsschutzverordnung gibt den zuständigen Behörden jedoch nur das Recht, «die Bevölkerung mit entsprechenden verbreitungspflichtigen Bekanntmachungen» zu warnen. Eine staatliche Pflicht besteht also nicht.

Umgekehrt kann aber die Versicherung wiederum ihre Leistungen streichen oder kürzen, wenn du eine behördliche Unwetterwarnung ignoriert hast und deswegen der Schaden überhaupt erst in dem Umfang entstanden ist.

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