
Bald schon können 17-Jährige bereits das Fahren lernen.Bild: shutterstock
Money Matter
Bruno (16): «Ab nächstem Jahr kann der Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren beantragt werden. Ich habe im Februar Geburtstag. Kann ich somit kurz danach die Fahrprüfung absolvieren?»
Andrea Auer / Comparis
Lieber Bruno
Nein, das geht nicht. Du kannst zwar mit 17 Jahren mit Lernfahrten beginnen. Die praktische Autoprüfung kannst du aber frühestens an deinem 18. Geburtstag absolvieren. Grund dafür ist eine Änderung in der Verkehrszulassungsverordnung (Art. 22 Abs. 1 bis VZV): Unter 20-Jährige müssen künftig mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweis sein, bevor sie zur Prüfung zugelassen werden. Damit soll gemäss Bundesrat die Verkehrssicherheit erhöht werden. In deinem Fall heisst das, dass du frühestens im Februar 2022 die praktische Fahrprüfung in Angriff nehmen kannst.
2021 als Übergangsjahr
Vor einer etwas differenzierten Ausgangslage stehen Fahrneulinge mit Jahrgang 2003. Sie feiern im nächsten Jahr ihren 18. Geburtstag und konnten nicht von einem vorgezogenen Bezug des Lernfahrausweises profitieren. Sie sind von der einjährigen Lernphase im nächsten Jahr noch befreit. Das bedeutet: Wer beispielsweise im August geboren wurde, kann den Lernfahrausweis bereits ab Januar 2021 beantragen und am 18. Geburtstag im August direkt die praktische Fahrprüfung absolvieren.
Jahrgänge 2001 und 2002: Lernphase oder abwarten
Anders bei den heute 18- beziehungsweise 19-Jährigen (Jahrgang 2002). Sie müssen ab nächstem Jahr ebenfalls die einjährige Phase durchlaufen, sofern sie den Lernfahrausweis bis Ende 2020 nicht in den Händen halten.
Zur Erklärung hier ein konkretes Beispiel: Maria ist im Mai 2001 geboren und will im nächsten Jahr den Lernfahrausweis beantragen. Macht sie das etwa im März – also vor ihrem Geburtstag – wird sie frühestens im März 2022 zur Fahrprüfung zugelassen. Stellt sie den Antrag allerdings aber erst nach ihrem Geburtstag, bleibt sie von der einjährigen Lernphase verschont.
Ab 2022 ist dann die einjährige Lernphase für alle unter 20-jährigen Fahrlehrlinge Pflicht.
«Autofahrer sind recht mühsam»
Video: watson/Peter Blunschi, Emily Engkent
Contentpartnerschaft mit Comparis.ch
Dieser Blog ist eine Contentpartnerschaft mit Comparis.ch. Die Fragen in dieser Rubrik wurden dem Kundencenter von Comparis gestellt und von Experten beantwortet. Die Antworten werden als Ratgeber in dieser Rubrik veröffentlicht. Es handelt sich nicht um bezahlten Inhalt. (red)
Schon heute auf Prüfung vorbereiten
Wie du siehst, lieber Bruno, ist die Sache nicht ganz trivial. Willst du dich so schnell wie möglich hinters Steuer setzen, kannst du bereits heute Sehtest sowie Nothelferkurs absolvieren. Die Bestätigung davon brauchst du nämlich für den Antrag des Lernfahrausweises. Am besten wirfst du über die Festtage bereits einen Blick in die Bücher. Denn den Lernfahrausweis gibt es erst nach bestandener Theorieprüfung.
Viele Grüsse von comparis.ch
Fragen? Fragen!
Hast du noch Fragen zu diesem Thema? Oder hast du eine Frage, die die Comparis-Experten einmal beantworten sollten? Dann schreib eine E-Mail an money-matter@comparis.ch!
Nobe – das süsseste Elektroauto der Welt
1 / 10
Nobe – das süsseste Elektroauto der Welt
quelle: mynobe.com / mynobe.com
Wer parkiert am besten unter Druck?
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
Ja. Eine Hauseigentümerin kann selbst entscheiden, wer ihr Privatgrundstück betreten darf und wer nicht. Aus raumplanerischer Sicht sind Gated Communities zwar nicht erwünscht, aber gleichwohl kaum reguliert.
Es mag wenig sympathisch wirken, aber wenn eine Liegenschaftseigentümerin keine Aussenstehende auf ihrem Grundstück haben möchte, ist das ihr gutes Recht und sie kann es mit einem gerichtlichen Verbot durchsetzen. Auch mit dem Raumplanungsrecht kommst du aktuell nicht weiter, wenn du dich gegen Gated Communities wehren möchtest.