Die Zürcher Nationalrätin Kathy Riklin (CVP) muss sich im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat Anklage wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen die Politikerin erhoben.
Dies berichtete die «SonntagsZeitung». Hintergrund des Verfahrens ist ein Gespräch Riklins mit zwei Journalisten am 28. September 2013 im Bundeshaus in Bern. Dabei soll Riklin über den Inhalt eines noch geheimen Expertenberichts gesprochen haben. Darin ging es um die Qualität der wissenschaftlichen Betreuung von medizinhistorischen Doktorarbeiten an der Uni Zürich.
Laut der von der «SonntagsZeitung» veröffentlichten Anklageschrift soll Riklin sinngemäss gesagt haben, dass es «sicher nicht gut für Herrn Mörgeli aussehe, bzw. dass es um Herrn Mörgeli nicht gut stehen würde». Damit habe sie wissentlich Informationen und damit ein Geheimnis offenbart, welches ihr in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Universitätsrats der Universität Zürich anvertraut worden sei.
Christoph Mörgeli hatte Riklin deswegen angezeigt. Die Staatsanwaltschaft fordert für die Politikerin nun eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen unter Gewährung des bedingten Vollzugs der Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren.In einer ersten Stellungnahme teilte Riklin mit, sie sehe dem sehr gelassen und zuversichtlich entgegen. (rar/sda)