Das iPhone-KI-System «Apple Intelligence» wird künftig voraussichtlich auch mit der deutschen Sprache funktionieren. Man arbeite daran, im kommenden Jahr auch Deutsch in «Apple Intelligence» zu unterstützen, erklärte das Unternehmen. Bisher funktioniert das fortgeschrittene KI-System nur auf Englisch.
Bei der Vorstellung der neuen iPhone-Generation am 9. September 2024 hatte Apple für kommendes Jahr weitere Sprachen angekündigt – darunter Französisch, Spanisch, Chinesisch und Japanisch. Deutsch wurde nicht erwähnt. Das Unternehmen erklärte nun, diese Liste sei nicht als vollständige Aufzählung gedacht gewesen. «Leider hat dies zu einiger Verwirrung über den Zeitplan für weitere Sprachen geführt.»
«Apple Intelligence» soll unter anderem verpasste E-Mails und Kurznachrichten zusammenfassen, individuelle Emoji-Symbole erstellen und Informationen auf Zuruf herausfischen.
Ein Grossteil der KI-Funktionen soll aus Datenschutzgründen lokal auf dem Mobilgerät ablaufen. Komplexere Anfragen können aber auch auf Wunsch online mithilfe des OpenAI-Systems ChatGPT beantwortet werden.
Ob die Kunden in Deutschland 2025 dann tatsächlich «Apple Intelligence» auf dem iPhone und iPad umfassend nutzen können, hängt allerdings nicht nur von der Unterstützung der deutschen Sprache ab. Viele der neuen KI-Funktionen hält der Konzern unter Verweis auf rechtliche Unsicherheiten durch das neue Digital Markets Act (DMA) zurück.
Apple ist vor allem besorgt, dass die Vorgaben des EU-Digitalgesetzes zur Öffnung für andere Hersteller und Dienste-Anbieter den Schutz der Nutzerdaten beeinträchtigen könnten. Der Konzern erklärte nun, man sei mit der EU im Gespräch und arbeite daran, «Apple Intelligence» so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen.
Für die Laptops und Desktop-Computer von Apple gelten die DMA-Vorbehalte nicht, da die Macs im Gegensatz zum iPhone und iPad – nach Einschätzung der EU-Kommission keine «Gatekeeper»-Rolle einnehmen, die eine strengere Kontrolle rechtfertigen.
Von den DMA-Einschränkungen sind ausserdem deutschsprachige Anwenderinnen und Anwender ausserhalb der Europäischen Union nicht betroffen – etwa in der Schweiz.
Verwendete Quellen:
(t-online/dsc)