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So lange müssen die Betreiber der Darknet-Seite «Boystown» ins Gefängnis

So lange müssen die Betreiber der Darknet-Seite «Boystown» ins Gefängnis

07.12.2022, 13:0407.12.2022, 14:10

Nachdem die laut Ermittlern weltweit grösste Onlineplattform für den Austausch von Kinderpornografie im vergangenen Jahr in Deutschland zerschlagen worden war, sind nun die Urteile im «Boystown»-Prozess verkündet worden.

Die Strafen im Überblick:

  • Ein 49-Jähriger aus Bayern muss 12 Jahre ins Gefängnis, ein 42-Jähriger aus Paderborn 10,5 Jahre. Beide sollen danach in unbefristete Sicherheitsverwahrung. Sie waren gemäss Anklage nicht nur am Betrieb der Darknet-Plattform beteiligt. Ihnen wurde auch schwerer sexueller Missbrauch an Kindern und Vergewaltigung vorgeworfen.
  • Ein 60-Jähriger aus Norddeutschland, der in Paraguay festgenommen worden war, muss unter anderem wegen der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte 8 Jahre ins Gefängnis. Er soll die Plattform zusammen mit dem 49-Jährigen und einem weiteren, bislang unbekannten Täter aufgebaut und betrieben haben.
  • Gegen einen 66-Jährigen aus Hamburg verhängten die Richter eine Gefängnisstrafe von 7 Jahren. Er galt gemäss Berichterstattung als besonders aktiver User, der angesichts seiner zahlreichen Beiträge eine wichtige Rolle in der Darknet-Community spielte.

Die am Dienstag kommunizierten Urteile sind noch nicht rechtskräftig, wie golem.de berichtete.

400'000 registrierte User

Die Staatsanwaltschaft warf den Männern vor, das Darknet-Forum «Boystown» mit mehr als 400'000 Benutzerkonten aus aller Welt aufgebaut und betrieben zu haben. Die Richter sprachen laut Bericht von «erheblicher krimineller Energie» der Angeklagten. «Über Jahre hinweg und international seien auf der Plattform Dateien ausgetauscht worden.»

Als das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die über das Tor-Netzwerk erreichbare Website im April 2021 abschalteten, seien dort mehr als eine Million Forenbeiträge zu finden gewesen. «Die Aufnahmen zeigten teils schwerste sexuelle Gewalt an Kindern.»

Es wird weiter ermittelt

Gemäss den Anklagevertretern der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft laufen die Ermittlungen mit Hochdruck weiter, wie ein Sprecher erklärte.

«Denn es gelingt uns noch zu selten, die Betreiber und Mitglieder solcher auf maximale Anonymität ausgerichteten Plattformen zu identifizieren.»

Er hoffe, dass «von diesem Urteil eine Signalwirkung ausgeht, dass niemand wirklich sicher ist im Darknet», sagte der Rechtsanwalt eines heute 23-jährigen Opfers.

Quellen

(dsc)

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