Konkret hat Adrian Lobsiger entschieden, die USA neu auf die Liste der nicht-datenschutzkonformen Staaten zu setzen. «Trotz der Gewährung von besonderen Schutzrechten für Betroffene in der Schweiz» biete das sogenannte Privacy Shield-Abkommen «kein adäquates Schutzniveau» für die Lieferung von Personendaten aus der Schweiz in die USA wie sie das hiesige Datenschutzgesetz fordere. So begründete der eidgenössische Datenschutzbeauftragte (Edöb) am Dienstag seinen Entscheid in einer Medienmitteilung.
Mit dem Privacy Shield-Abkommen wollen die USA gegenüber Europa den Datenschutz gewährleisten. Dieser ist hier ganz anders ausgestattet als ennet dem Atlantik. Im Juli hat der EU-Gerichtshof diese Lösung für den Datenverkehr zwischen den USA und der EU aber für ungültig erklärt. Nun laufen Gespräche zwischen Washington und Brüssel für eine neue Lösung.
Für Schweizer Firmen bedeutet der Edöb-Entscheid, dass diese im Handel mit US-Firmen nun Zusatzabkommen zum Datenschutz abschliessen müssen. Ist das nicht möglich, müssen sie die Daten anonymisieren oder verschlüsseln, zitierte Radio SRF am Dienstag den Edöb-Chef Lobsiger.
Entsprechend wenig Verständnis für den Entscheid hat Martin Naville: «Für die Firmen entsteht damit eine sehr grosse Rechtsunsicherheit», sagte der Direktor der Handelskammer Schweiz-USA zu Radio SRF. Halten sie sich nämlich nicht an die neuen Empfehlungen, droht eine Klage. Und schlimmstenfalls gar eine Busse durch den Edöb. (sat/chmedia)