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Hier kannst du das neue Schweize E-Voting-System ausprobieren

Das neue E-Voting-System der Schweizer Post kann seit dem 19. April 2023 auf einer Testplattform ausprobiert werden.
Auf der Testplattform gilt es zunächst einen Test-Stimmrechtsausweis (PDF) herunterzuladen.Bild: watson

Hier kannst du das neue Schweizer E-Voting-System ausprobieren

19.04.2023, 14:0020.04.2023, 10:30
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Die Schweizerische Post hat am Mittwoch die Testplattform ihres E-Voting-Systems vorgestellt. Die Plattform werde auch für den Pilotversuch bei den nationalen Urnengängen vom 18. Juni in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Basel-Stadt verwendet, teilte das Unternehmen mit.

In St.Gallen werden dabei Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sowie fünf Pilotgemeinden teilnehmen, im Thurgau die Auslandschweizer alleine. Im Kanton Basel-Stadt kommen zu den Stimmberechtigten im Ausland auch Menschen mit Beeinträchtigung dazu.

So funktioniert's

Die Demoversion der Plattform steht für alle interessierten Personen unter https://demo.evoting.ch/ zur Verfügung. Es könne aber Wartungsphasen geben, teilte die Post mit.

Das Erklärvideo der Post (YouTube):

Der Stimmrechtsausweis wird den Stimmberechtigten weiterhin per Post zugestellt. Zusätzlich bekommt jede für E-Voting stimmberechtigte Person ein Blatt mit drei Codes zur Authentifizierung.

In sechs Schritten geht es dann zur Stimmabgabe auf der E-Voting-Plattform. Dabei wird die Stimme individuell verifiziert, verschlüsselt und übermittelt. Dann kommt die zuständige Wahlkommission im Kanton zum Einsatz.

Wenn alles geklappt hat beim E-Voting-System, wird die digitale Stimmabgabe verschlüsselt zum Post-Server übertragen.
Im Test lässt sich die digitale Stimmabgabe in wenigen Minuten erledigen.Screenshot: watson

Ist das sicher?

Die Verantwortlichen behaupten ja.

«Das System wurde ausgiebig getestet und ist sicher», sagte Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services bei der Post. Es sei zudem sichergestellt worden, dass niemand zweimal über die selbe Vorlage abstimmen könne. Die Daten würden zudem immer in der Schweiz bleiben.

Ihr System mit vollständiger Verifizierbarkeit hatte die Post seit 2019 an ihrem IT-Standort in Neuenburg gemeinsam mit Experten des Bundes entwickelt und auch von ethischen Hackern auf Schwachstellen überprüfen lassen.

Warum ist das wichtig?

Erstmals seit dem Jahr 2019 können Stimmberechtigte damit im Rahmen des Versuchsbetriebs des Bundes wieder elektronisch abstimmen.

Damals entschied der Bundesrat, die elektronische Stimmabgabe wegen Sicherheitsproblemen vorläufig nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Die Post und der Kanton Genf zogen daraufhin ihre damaligen Systeme zurück.

Der Bundesrat hat Anfang März 2023 den drei Kantonen St.Gallen, Thurgau und Basel-Stadt die Grundbewilligung für den Einsatz des verbesserten E-Voting-Systems der Post erteilt. Gleichzeitig hat die Landesregierung auch das von der Post entwickelte System für elektronische Abstimmungen bewilligt.

Voraussichtlich ab 2024 soll auch der Kanton Graubünden das E-Voting-System testen. Weitere Kantone sollen folgen, diese benötigen eine bundesrätliche Bewilligung.

Quellen

(dsc/sda)

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