Ein wichtiger Ausschuss im EU-Parlament hat sich beim europäischen Urheberrecht für die umstrittene Einführung von Uploadfiltern auf grossen Online-Plattformen ausgesprochen.
Kritiker sehen durch derartige Uploadfilter die Meinungs- und Informationsfreiheit gefährdet. Satire, Parodie oder Zitate könnten von Algorithmen nicht erkannt werden – und würden zu Unrecht gesperrt. Es drohe ein Meme-Verbot.
Das Problem seien die Aufnahmen, die von Dritten gemacht wurden und für die es daher auch Rechteinhaber gibt. Wer ein Meme im Internet veröffentlicht, besitzt in der Regel nicht die Rechte an dem verwendeten Bildmaterial. Hier könnte ein entsprechender Upload-Filter also das Hochladen verhindern.
Die Annahme von «Artikel 13» durch das EU-Parlament hätte für die Schweiz keine direkten Folgen. «Allerdings würden sich rechtliche Entwicklungen in der EU – zumindest indirekt und mittelfristig – immer auch auf die Schweiz auswirken», zitiert 20 Minuten Online den Rechtsanwalt Martin Steiger.
Zudem sehe auch der Entwurf für das neue Schweizer Urheberrechtsgesetz Upload-Filter vor, wenn auch vorläufig ausschliesslich für Online-Plattformen, die eine besondere Gefahr für Urheberrechtsverletzungen schaffen. Wie etwa Google.
Neben dem umstrittenen «Artikel 13» erhielt auch das sogenannten Leistungsschutzrecht für Presseverlage am Mittwoch in einer geheimen Abstimmung im EU-Rechtsausschuss eine knappe Mehrheit.
Das EU-Parlament habe die Weichen für ein restriktives Urheberrecht gestellt, kommentiert Spiegel Online. Nun drohen der Aufbau einer gigantischen Filter-Infrastruktur und gravierende Beschränkungen des Internets.
Aller Voraussicht nach wird das EU-Parlament im Juli im Plenum darüber entscheiden, ob es in Verhandlung mit den EU-Staaten treten will. Kritiker sehen in den möglichen Neuregelungen eine Gefahr für das freie Internet. Sie hatten unter dem Hashtag #SaveYourInternet mobil gemacht.
Bei change.org gaben über 250'000 besorgte Internet-User ihre Stimme ab. Kämpferischer Slogan: «Stoppt die Zensurmaschine – Rettet das Internet!»
Das Internet, wie wir es bisher kannten, ist in der EU gerade begraben worden. #Leistungsschutzrecht pic.twitter.com/lNeFFkWCM7
— MR. WOM (@MRWOMM) 20. Juni 2018
Für das Leistungsschutzrecht hatten sich in den letzten Jahren vor allem Verlegerverbände stark gemacht. Demnach sollen Portale wie Google News künftig nicht mehr ohne Erlaubnis Überschriften oder kurze Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Das Gesetz besteht in ähnlicher Form bereits in Deutschland, ist aber sehr umstritten.
In Spanien hatte Google seinen Dienst Google News komplett eingestellt, nachdem ein Gesetz in Kraft trat, das noch schärfer als das deutsche Leistungsschutzrecht gefasst ist.
Der vom Ausschuss genehmigte Entwurf sieht ausserdem vor, dass Online-Plattformen künftig schon während des Hochladens der Inhalte prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Diese müssten sie dann gegebenenfalls sperren oder entsprechende Lizenzen dafür erwerben.
(dsc/awp/sda/dpa)
Und sowas hat dank Oettinger auch noch Erfolg.