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Neues EU-Urheberrecht endgültig beschlossen

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Axel Voss kann sich freuen: Der CDU-Mann hat die Reform des EU-Urheberrechts angeführt.Bild: EPA/EPA

Die EU-Staaten stimmen zu – das neue Urheberrecht ist endgültig beschlossen

15.04.2019, 10:3215.04.2019, 11:09

Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu.

Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das Europarlament zugestimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die deutsche Bundesregierung zuletzt, Upload-Filter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden.

Besonders umstritten war Artikel 13. Mehr dazu hier:

Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Bis zum Sonntagabend arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der dieses Ziel festgehalten wird.

Veraltetes Urheberrecht anpassen

Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt.

Die Zustimmung der EU-Staaten vom Montag ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.

Auch die deutsche Regierung votierte mit Ja. Hätte Deutschland sich am Montag enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Und Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.

Der Protest gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heisst, war vor allem in Deutschland gross: Demonstranten Ende März in Leipzig. (Archivbild)
Demonstranten in Leipzig demonstrieren gegen Artikel 13. (Archivbild)Bild: AP DPA

Der Protest gegen das Vorhaben und insbesondere gegen Artikel 13, der im endgültigen Gesetz Artikel 17 heisst, war vor allem in Deutschland gross. Die Kritiker wenden ein, Plattformen wie YouTube sollten demnach schon beim Hochladen prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.

Zensur versus faire Lizenzierung

Das ist ihrer Meinung nach nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass viel mehr als nötig aussortiert werde. Dies käme einer Zensur gleich. Aus Sicht der Befürworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen.

Auch umstritten war Artikel 11 (im finalen Text Artikel 15), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Danach müssen Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten künftig Geld an die Verlage zahlen.

Hier sehen Kritiker insbesondere für kleine Verlage Nachteile, die gegenüber Google eine schwache Verhandlungsposition hätten. Zudem verweisen sie auf Deutschland, wo es ein Leistungsschutzrecht schon seit 2013 gibt, es aber nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage führt. (cma/sda/dpa)

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