Die Verbände aus Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, Slowenien, Polen und Schweden wollten bei ihren jeweiligen Datenschutzbehörden Beschwerde einlegen, wie der europäische Konsumentenschutzverband (Beuc) am Dienstag mitteilte.
Die Konsumentenschützer argumentieren, dass das US-Unternehmen mit seiner Verfolgung von Nutzer-Standorten gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstosse. «Standorte können viel über Menschen enthüllen, religiöse Überzeugungen, politische Überzeugungen, den Gesundheitszustand und die sexuelle Orientierung», hiess es in einer Mitteilung.
Googles Betriebssystem Android finde sich auf etwa zwei Milliarden Smartphones weltweit. Das Unternehmen nutze dabei verschiedene Tricks, um sicherzustellen, dass Nutzer die Standort-Ortung angeschaltet liessen beziehungsweise nicht abschalteten. Die gesammelten Daten würden dann für vielfältige Zwecke genutzt, unter anderem für gezielte Werbung.
Das folgende Beispiel zeigt, wie Google seine Nutzer dazu bringt, weitere Funktionen zu aktivieren, die dem Konzern das Sammeln unzähliger Daten erlauben.
Tech-Firmen wie Google, Apple, Microsoft, Facebook und viele mehr nutzen so genanntes «Dark Pattern Design», um ihre User dazu zu verführen, bestimmte Funktionen wie Ortung, Gesichtserkennung etc. zu aktivieren – obwohl diese das allenfalls nicht beabsichtigen. In diesem Beispiel wird der Nutzer dazu verleitet, stets auf den gut sichtbaren, blauen Button zu klicken. Viele User werden die unauffällige Schaltfläche «No Thanks» am linken Rand übersehen.
Bei Google werden die Nutzer beispielsweise mit der Meldung «Unlock more Assistant Features» neugierig gemacht. Da der blaue Button zunächst harmlos klingt («Get Started»), werden ungeduldige Nutzer in der Regel immer weiter auf den blauen Button klicken («More», «Turn on», «Continue»), ohne alles zu lesen – und schon hat man dem Datensammeln selbst zugestimmt.
Google und Co. wissen aus Erfahrung, dass Nutzer mit hoher Wahrscheinlichkeit immer auf den gleichen Button klicken und nach mehreren Bildschirmen nicht mehr aufmerksam lesen, was sie überhaupt aktivieren.
Der Vorwurf der Datenschützer: Google nutze «Dark Pattern Design» im Wissen, das viele Nutzer dem Datensammeln nicht zustimmen würden, wenn der Button von Anfang an «Turn On» heissen würde bzw. wenn der «No Thanks»-Button gleich prominent dargestellt würde.
Google habe keinen ausreichenden rechtlichen Grund, diese Daten zu verwenden, und verstosse daher gegen EU-Recht, heisst es von den Konsumentenschützern weiter. Die Zustimmung der Nutzer zur Erfassung und Verarbeitung der Daten werde unter diesen Umständen ausserdem nicht freiwillig gegeben.
Ein Google-Sprecher sagte auf Anfrage, Nutzer könnten die Lokalisierung des Standortes standardmässig ausstellen und dies wiederum jederzeit verändern oder pausieren. In Abhängigkeit von der Einstellung sei es möglich, dass Daten weiterhin gesammelt würden, um das Nutzererlebnis zu verbessern.
Solche Tricks sind in der Software-Branche üblich: Bei Microsoft etwa aktivierte ein Klick auf das «X» oben rechts plötzlich das Update auf Windows 10, statt die Update-Meldung zu schliessen. Apple drängt iPhone-Nutzern immer wieder iCloud auf und Facebook wollte seine User mit Dark Pattern Design zum Aktivieren der Gesichtserkennung verführen.
«Googles Datenhunger ist offenkundig, aber das Ausmass, mit dem es seine Nutzer in die Irre führt, um jede Bewegung mitzuverfolgen und zu Geld zu machen, ist atemberaubend», sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des europäischen Konsumentenschutzverbandes.
Von Googles Datenhunger sind auch Apple-Nutzer betroffen: Von Google stammen zahlreiche populäre und auch von iPhone-Nutzern genutzte Apps wie Google Suche, Google Maps, YouTube, Gmail, Inbox, Fotos, Übersetzer, Google Assistant, Chrome etc. Zudem hat der iPhone-Hersteller mit Google einen Milliarden-Deal laufen, der Google auf iOS-Geräten als Standard-Suchmaschine in Safari vorinstalliert. Kritiker werfen Apple daher vor, seine Nutzer an den Datenkraken Google zu verkaufen.
(oli/aargauerzeitung.ch)
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Sollte verboten werden, wenn das ohne überbordende Bürokratie ginge.