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12'000 Anträge auf Löschung von Google-Links gingen am ersten Tag ein

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Bild: FRANCOIS LENOIR/REUTERS
Recht auf Vergessen

12'000 Anträge auf Löschung von Google-Links gingen am ersten Tag ein

Der Internetgigant will alle Begehren einzeln prüfen. Wie lange das dauert, bleibt sein Geheimnis.
31.05.2014, 06:1501.06.2014, 07:48
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Bei Google sind am ersten Tag rund 12'000 Anträge europäischer Bürgerinnen und Bürger auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen. Das teilte der Internetkonzern am Freitag unter anderem der Finanznachrichtenagentur Bloomberg mit.

Google hatte am Freitagmorgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet ein entsprechendes Formular freigeschaltet. Auch Schweizerinnen und Schweizer können die Löschung von Links zu Informationen über sie beantragen. 

Der Gerichtshof hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen. (sda)

Formularänderung schon am ersten Tag

Die Informationen können dabei auch weiterhin im Netz verfügbar bleiben. Gelöscht werden nur Links in Google-Diensten in der EU sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz – nicht aber etwa in der Domain «Google.com». 

Die Löschanträge will Google einzeln prüfen. Wie lange das dauert, teilte das Unternehmen nicht mit. Zur Unterstützung setzte der US-Konzern einen Beraterausschuss ein, in dem unter anderen Jimmy Wales, Gründer des Onlinelexikons Wikipedia und Kritiker des Urteils, Ex-Google-Konzernchef Eric Schmidt sowie Experten für Datenschutz und freie Meinungsäusserung sitzen. 

Google änderte nach der Kritik eines deutschen Datenschützers im Laufe des Tages eine Formulierung im Formular. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte bemängelt, dass Google zum Hochladen eines Personalausweises aufrief. Die Speicherung sei für nichtöffentliche Stellen laut Gesetz nicht zulässig. Neu verlangt Google eine «Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments». (erf/sda/dpa)

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