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Bonus-App «Helsana+» verstösst gegen das Datenschutzgesetz

[Symbolbild / Gestellte Aufnahme] Eine Frau schnuert die Schnuersenkel ihrer Turnschuhe waehrend ein Smartphone mit der Helsana+ App daneben liegt, aufgenomen am 25. Oktober 2017 in Zuerich. Um die Sc ...
Die «Helsana+»-App soll Versicherte zum Sport bewegen.Bild: KEYSTONE

Datenschützer verliert vor Gericht – Helsana-Versicherte dürfen Bonus-App benutzen

Der Krankenversicherer Helsana darf sein Bonusprogramm auch Kunden anbieten, die ausschliesslich eine Grundversicherung haben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Gegen den Willen des Datenschutzbeauftragten.
29.03.2019, 12:0029.03.2019, 12:10
balz bruder / solothurner zeitung
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Das Thema war lange umstritten - nun ist es entschieden: Die App Helsana+, mit denen sich gesundheitsfördernde Aktivitäten auf einfache Art und Weise in Boni wie Barauszahlungen, Sachleistungen oder Gutscheine umwandeln lassen, darf nicht nur Zusatz-, sondern auch Grundversicherten angeboten werden. Dies hat – laut einer Mitteilung des Krankenversicherers – das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Dies, nachdem der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte im Juni des vergangenen Jahres gegen Helsana geklagt hatte. Er war der Ansicht, dass Kunden, die ausschliesslich grundversichert sind, keine Barauszahlungen erhalten dürften. Grund: Es handle sich dabei um eine verbotene Prämienrückerstattung. Ebenso kritisierte er die automatische Prüfung der Einwilligung der Grundversicherten.

ZU DEN JAHRESZAHLEN DER KRANKENVERSICHERUNG HELSANA, STELLEN WIR IHNEN HEUTE, 8. FEBRUAR 2018, FOLGENDES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG - Der Sitz der Krankenkasse Helsana, aufgenommen am Mittwoch, 6. Fe ...
Die Helsana muss die gesammelten Daten innert 30 Tagen löschen.Bild: KEYSTONE

Ohne Erfolg, wie sich nun zeigt: In den wesentlichen Punkten habe das Bundesverwaltungsgericht Helsana Recht gegeben, sagt Mediensprecher Stefan Heini. Das heisst, dass Helsana sein Bonusprogramm auch künftig Kunden mit bloss einer Grundversicherung anbieten und deren Aktivitäten honorieren darf. Das Angebot sei erstens mit dem Krankenversicherungsgesetz vereinbar und zweitens keine Frage des Datenschutzes.

Laut Heini war Helsana zuversichtlich, siegreich aus dem Verfahren hervorzugehen – wohlwissend, dass der Krankenversicherer zwar in den Hauptpunkte, aber nicht auf der ganzen Linie gewonnen hat.

In der Tat hat das Bundesverwaltungsgericht auch Kritik geübt insbesondere daran, dass die Einwilligung zur Teilnahme am Bonusprogramm mittels Klick statt Unterschrift erfolgte. Ein Punkt, den Helsana schon vor der Klage des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten geklärt hatte. Und zwar, indem das Verfahren zum Nachweis, ob eine Grundversicherung vorliegt, in der App angepasst wurde.

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