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Konsumentenschützer verklagen Samsung wegen «nutzloser» Apps

Samsung Galaxy Note 3: In China sind auf dem Smartphone 44 Apps vorinstalliert.
Samsung Galaxy Note 3: In China sind auf dem Smartphone 44 Apps vorinstalliert.spiegel online

Konsumentenschützer verklagen Samsung wegen «nutzloser» Apps

Weil Samsung Smartphones mit Apps bestückt, die wenig oder keinen Nutzen bringen, haben chinesische Verbraucherschützer das Unternehmen verklagt. Der Konzern soll künftig auf vorinstallierte Software hinweisen. 
06.07.2015, 11:4406.07.2015, 13:46
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Ein Artikel von
Spiegel Online

Die chinesische Verbraucherschutzorganisation China Consumers Organisation hat gegen Samsung und Oppo Klage erhoben. Die Verbraucherschützer werfen den Smartphone-Herstellern vor, sie würden auf ihren Geräten viele Apps vorinstallieren, die für den Käufer keinen oder nur zweifelhaften Nutzen hätten. 

Konkret hätten die Verbraucherschützer 20 Smartphones untersucht, berichtet ShanghaiDaily. Auf vielen davon seien Apps vorinstalliert gewesen, die sich vom Anwender nicht deinstallieren lassen. Der Spitzenreiter sei dabei das Oppo 7a mit insgesamt 71 Apps gewesen. Auf einem fabrikneuen Samsung Galaxy Note 3 habe man 44 Apps gefunden. 

Neu ist das Thema nicht. Die Handyhersteller haben sich offenbar von der PC-Branche inspirieren lassen. Auf Desktop-PC und Notebooks ist es seit Jahrzehnten üblich, zusätzlich zum Betriebssystem weitere Programme vorab zu installieren. 

Manchmal sind das nützliche Beigaben, wie etwa DVD-Brennsoftware, häufig aber auch einfach nur zeitlich limitierte Testversionen. Viele Rechner werden beispielsweise mit Antivirensoftware ausgeliefert, die nach einem festgelegten Zeitraum zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abos auffordert. Andernfalls stellen sie den Betrieb ein. 

Während sich solche Programme auf Windows-Computern oft problemlos entfernen lassen, sind die Softwarebeigaben auf Handys meist so fest verankert, dass sie sich nicht auf normale Weise entfernen lassen. 

Die Verbraucherschutzorganisation wirft den Herstellern zudem vor, dass einige der Apps auch dann Daten übertragen, wenn sie nicht im Vordergrund aktiv sind. Auf diese Weise würden sie dazu beitragen, das Inklusivvolumen von Mobilfunkverträgen schneller zu verbrauchen. 

Ein Ziel der Klage ist es, die Hersteller zu verpflichten, Käufer auf vorinstallierte Apps hinzuweisen. Künftig, so die Forderung, solle schon auf der Verpackung auf Anzahl und Art vorinstallierter Apps hingewiesen werden. Zudem will man die Unternehmen verpflichten, eine Anleitung beizulegen, wie man die vorinstallierten Apps von dem Gerät entfernen kann. 

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