Wer Filme oder Musik streamt, soll künftig in der Schweiz die Mehrwertsteuer für diese Dienstleistung zahlen müssen. Die Eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat den Auftrag erteilt, eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer auszuarbeiten.
Stillschweigend stimmte am Montag der Nationalrat einer Motion der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit dieser Forderung zu. Der Ständerat hatte zum Vorstoss schon im Mai Ja gesagt.
Jeder Download von Apps, Software oder Zugriff auf digitale Medien durch Privatpersonen soll in Zukunft die sofortige Mehrwertsteuerpflicht der Anbieter auslösen.
Nicht die Anbieter der elektronischen Dienstleistungen werden mehrwertsteuerpflichtig, sondern das gilt für die Plattform, über welche die Dienstleistungen erbracht werden. Unter die Mehrwertsteuerpflicht fällt künftig auch der Download von Software, respektive Apps.
Der Bundesrat war einverstanden mit der Annahme der Motion. Wenn auch das Streamen von Filmen oder Musik mehrwertsteuerpflichig werde, verbessere dies die steuerliche Gleichbehandlung der elektronischen Dienstleistungen, schrieb er im vergangenen Mai.
Im vergangenen Juni verabschiedeten die Eidgenössischen Räte Änderungen im Mehrwertsteuergesetz, gemäss denen ausländische Online-Versandhäuser auf ihrem Schweizer Umsatz künftig eine Mehrwertsteuer entrichten müssen.
Diese Änderungen hat der Bundesrat als wichtiger bezeichnet als jene zum Streamen von Filmen und Musik und zum Download von Software und Apps.
Das Parlament will die Installation von Ladestationen für Elektroautos mit Steuerabzügen fördern. Es beauftragt den Bundesrat mit entsprechenden Verordnungsänderungen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat eine entsprechende Motion gutgeheissen.
Die grosse Kammer nahm den Vorstoss der Walliser Mitte-Ständerätin Marianne Maret mit 135 zu 43 Stimmen und bei 15 Enthaltungen an. Der Bundesrat muss sich nun an die Umsetzung machen.
Heute verzichteten Mieterinnen und Mieter auf den Kauf eines Elektroautos, weil es in ihrem Wohnhaus an einer Ladestation fehle, begründete Maret ihr Anliegen.
Der Bundesrat wollte die Motion in einen Prüfauftrag umgewandelt sehen. Der Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission aus den Reihen der SP stellte sich gegen den Vorstoss. Sie bevorzugte eine direkte Förderung von Ladestationen. Steuerabzüge seien wegen drohender Mitnahmeeffekte ineffizient. Zudem würden davon vor allem Menschen mit hohen Einkommen davon profitieren.
(dsc/sda)