Der Schweizer Telekomanbieter Init7 gibt auf den Glasfaserleitungen Gas: Die Spitzen-Surfgeschwindigkeit werde auf bis zu 25 Gigabit pro Sekunde erhöht, teilte das Unternehmen am Dienstag in einem Communiqué mit.
Damit überholt die Firma aus Winterthur die grosse Konkurrenz. Bei Swisscom, Salt und Sunrise ist bei 10 Gbit/s Schluss, auf dem Kabelnetz von UPC bei 1 Gbit/s. Dies gilt laut Init7 bei Anschlüssen, wo die Glasfaserleitung direkt von der Anschlusszentrale bis zur Wohnung (FTTH) gezogen sei (so genannte Punkt-zu-Punkt-Verbindungen).
Dabei nutze man die Glasfasernetze von Energieversorgern wie beispielsweise von EWZ, IWB, SIG und fast allen Gebieten von Swiss Fibre Net, wie Init7-Chef Fredy Künzler auf Anfrage erklärte. Auch das Swisscom-Glasfasernetz werde genutzt.
Dagegen kritisierte der Init7-Chef heftig die Ausbaupläne der Swisscom in den Gebieten, wo der Branchenprimus alleine Glasfasernetze baut. Man wehre sich gegen die Multipunkt-Bauweise (P2MP), weil damit mehrere Kunden über eine Glasfaserzuleitung angeschlossen seien.
«Die maximal möglichen 10 Gbit/sec werden auf P2MP-basierenden Netzen auf 32 Kunden aufgeteilt. Die Kunden teilen sich dadurch die Bandbreite mit ihren Nachbarn», erklärte Künzler.
Dadurch verhindere die Swisscom, dass alternative Internetanbieter ein besseres Angebot in neu auszubauenden Glasfasernetzen realisieren könnten.
Init7 verurteile dieses Vorgehen der Ex-Monopolistin und habe deshalb bei der Wettbewerbskommission (Weko) im September 2020 Anzeige eingereicht.
Die Weko sah die Gefahr, dass Swisscom beim Bau des Glasfasernetzes Konkurrenten vom Markt ausschliesse und eine marktbeherrschende Stellung missbrauche. Die Wettbewerbshüter erliessen deshalb Mitte Dezember vorsorgliche Massnahmen und verpflichteten die Swisscom, Konkurrenten weiterhin den Zugang zur physischen Netzinfrastruktur zu gewähren.
Die Swisscom hat gegen diese vorsorglichen Massnahmen Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Auch Init7 habe gegen die Weko-Verfügung Beschwerde eingereicht, sagte Künzler. Diese sei aber mehr formeller Natur, denn die Weko-Verfügung sei nicht zu 100 Prozent eindeutig. Die Branche rechnet mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in den nächsten Wochen.
(dsc/sda/awp)
Trotzdem: Sind halt schon geile Siechen, die Leute von init7!