Wer derzeit als Ausländer in die USA einreisen möchte, muss mit einer bösen Überraschung rechnen. Darauf deuten mehrere Fälle von scheinbar willkürlichen Zurückweisungen durch den US-Grenzschutz hin. Im schlimmsten Fall landen betroffene Touristinnen und Touristen sogar für geraume Zeit im Abschiebeknast.
Diese Woche sorgte der Fall eines französischen Wissenschaftlers für Aufsehen. Dem Mann war Anfang März die Einreise in die USA verweigert worden, weil der US-Grenzschutz bei der Durchsuchung seines Smartphones auf Trump-kritische Äusserungen stiess.
Wie die französische Zeitung «Le Monde» berichtet, war der Weltraumforscher bei seiner Ankunft am Flughafen in Houston, Texas, zufällig für eine Durchsuchung ausgewählt worden. Dabei stiessen die US-Grenzschützer auf Chatnachrichten.
Zum Verhängnis wurden dem unbescholtenen Bürger angeblich persönliche Äusserungen, «die Hass gegenüber Trump widerspiegeln und als Terrorismus bezeichnet werden können». Handy und Computer des Forschers wurden laut Bericht beschlagnahmt, und er wurde am nächsten Tag nach Europa zurückgeschickt.
Und es gab in den vergangenen Wochen und Monaten mehrere weitere Fälle, die aufhorchen lassen.
Anfang März sorgte der Fall der deutschen Outdoor-Influencerin Annika Ananias, alias «Ravenclaw», für Schlagzeilen. Die erfahrene Globetrotterin wollte mit einem Touristenvisum in die USA einreisen. Doch dann sei sie von ihrem amerikanischen Freund getrennt, von US-Grenzbeamten angeschrien und verspottet und über Nacht in einer kalten Gemeinschaftszelle ohne Zugang zu Medikamenten festgehalten worden.
Wegen des unbestätigten Vorwurfs, dass sie illegal in den Vereinigten Staaten arbeiten wolle, wurde die junge Frau nach Deutschland abgeschoben und erhielt ein fünfjähriges Einreiseverbot für die USA.
Grossbritannien hat kürzlich seine Reisehinweise zu den Vereinigten Staaten von Amerika überarbeitet und auf der Website eine Warnung hinzugefügt, dass jedem, der gegen die US-Einreisebestimmungen verstösst, die Festnahme oder gar Inhaftierung drohen.
Nach mehreren Festnahmen deutscher Staatsbürger bei der Einreise in die Vereinigten Staaten hat auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland die offiziellen Reisehinweise für die USA ergänzt. Das Ministerium warnt nun auf der eigenen Website:
Gegenüber dem watson-Medienpartner T-Online sagte ein Sprecher des Aussenministeriums, man nehme «die Vorfälle der vergangenen Woche bei der Einreise von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in die USA» sehr ernst. Am Dienstag sei entschieden worden, die Reise- und Sicherheitshinweise zu den USA anzupassen, vor allem zum Punkt der Einreisekontrollen.
Anzumerken ist, dass es bereits während Trumps erster Amtszeit als US-Präsident Aufregung um die massiv verschärften US-Grenzkontrollen gegeben hatte.
Die Beamten der U.S. Customs and Border Protection (CBP) brauchen keine Beweise, um Notebooks und andere elektronische Geräte zu untersuchen; nicht einmal ein Anfangsverdacht für illegales Verhalten ist nötig. Bei jedem Grenzübertritt haben die Kontrolleure das Recht, alle Gegenstände im Besitz des Reisenden zu überprüfen. Sie können sogar die Passwörter zu Social-Media-Accounts der Reisenden verlangen. Wer sich weigert, muss mit der Rückweisung rechnen.
watson hat beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nachgefragt, ob auch die Schweiz ihre Reiseempfehlungen anpasst.
Aus Bundesbern kommt ein Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt sei keine Anpassung der Reisehinweise für die USA geplant, teilt EDA-Sprecherin Mélanie Gugelmann mit.
Und weiter:
T-Online fasst in einem aktuellen Artikel (siehe Quellen) die wichtigsten Punkte zur Einreise in die USA zusammen. Wie für deutsche Staatsangehörige gilt auch für Schweizer, dass sie mit einem gültigen Reisepass und einer vorab im Internet zu beantragenden ESTA-Genehmigung in die Vereinigten Staaten einreisen dürfen. Die Abkürzung ESTA steht für «Electronic System for Travel Authorization» (Elektronisches System zur Reisegenehmigung).
Personen, die nach dem 1. März 2011 im Irak, im Iran, in Syrien, im Sudan, in Libyen, in Somalia, in Nordkorea oder im Jemen waren oder nach dem 11. Januar 2021 nach Kuba reisten, sind allerdings von der Teilnahme am ESTA-Programm ausgeschlossen. Sie müssen vorab ein US-Visum beantragen. Dies gelte übrigens auch für Reisende, die eine zweite Staatsbürgerschaft der Länder Irak, Iran, Syrien, Sudan oder Kuba besitzen.
"JD Vance und die Meinungsfreiheit", ein modernes Märchen erzählt von...
Etwa 6 Monate nach meiner Rückreise in die Schweiz erhielt ich einen Brief vom FBI.
Man warf mir Fahnenflucht vor, weil ich mich nicht bei den US-Army Reserves gemeldet habe. Mir drohe eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren und 100‘000$ Busse.
Meine Bemühung, über die US-Botschaft in Bern zu erklären, dass ich nicht US-Bürger sei und somit kaum pflichtig, bei der US-Army registriert zu sein, war langwierig und mühsam.
Ob ich je von der Fahndungsliste des FBI gestrichen wurde, konnte ich nie erfahren.
In die USA fliege ich garantiert nicht.