Der Bundesrat weitet die Möglichkeiten zur Überwachung von Internet- und Telefon-Daten in Strafangelegenheiten aus. Die Verschlüsselung von Messengern soll entgegen ersten Überlegungen aber nicht angetastet werden.
Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2024 Anpassungen im Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) in Kraft, wie er am Mittwoch mitteilte.
Ziel ist es, angesichts allfälliger Lücken wegen neuer Technologien wie 5G Telefon- und Internetdaten präziser zu lokalisieren sowie eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten, wie der Bundesrat schreibt.
Bis die Änderungen bezüglich Überwachung umgesetzt sind, wird es aber noch länger dauern (siehe unten).
Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung jedoch insbesondere von digital-affinen sowie linken Kreisen stark kritisiert. Befürchtet wurde, dass es durch die Anpassung zu einer Ausweitung der Überwachung komme.
Besonderer Stein des Anstosses war der Vorschlag, dass Anbieter von Kommunikationsdiensten wie WhatsApp, Threema oder Signal gezwungen werden sollten, bei angeordneten Überwachungen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ihrer Chats aufzuheben.
Die digital-affine Piratenpartei sah im Entwurf «die Einführung einer Chat-Kontrolle durch die Hintertür». Nach der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat nun vorerst auf diese von unabhängigen Fachleuten kritisierte Massnahme.
Festhalten will der Bundesrat an drei neuen Auskunfts- und vier neuen Überwachungstypen.
Die vier neuen Überwachungstypen ermöglichten eine präzise Positionsbestimmung im Mobilfunk bei Notsuchen oder Echtzeitüberwachungen. Dies sei etwa hilfreich bei Notsuchen von Personen, die in Lebensgefahr sind.
Daneben sollen Strafverfolgungsbehörden mit der Anpassung schneller zu den benötigten Daten kommen. Bislang hatten Anbieter von Fernmeldediensten einen Tag Zeit, um die Anfrage einer Behörde zu beantworten.
In der Praxis sei diese Frist von den Behörden als zu lang erachtet worden, wenn sie etwa dringende Anfragen zur Identifikation von Tätern an Wochenenden oder Feiertagen gestellt hätten, schreibt der Bundesrat. Diese Frist wird daher auf sechs Stunden verkürzt.
Die Anpassungen betreffen die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf), die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF) sowie in der Verordnung des Justizdepartements über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF).
Für die Umsetzung der meisten Änderungen erhalten die zur Mitwirkung verpflichteten Stellen 24 Monate Zeit. Ursprünglich waren zwischen 12 und 18 Monate vorgesehen.
(dsc/sda)
Einmal ausgehebelt kann der potentiell anrichtbare Schaden nicht mehr begrenzt werden und es ist absolut unverhältnismässig.
Die Verbindungsdaten sollten in den meisten Fällen mehr als ausreichend sein für Fahndungszwecke u.Ä..
Und die "professionellen" Verbrecher würden bei einer Aushebelung/Überwachung einfach auf ein anderes System wechseln, auch wenn dieses "illegal" wäre.
Später gibts dann beim Sepp eine Hausdurchsuchung weil er über whatsapp seinem Kumpel Hansruedi ein paar gramm Marihuana verkauft hat.
So wird der Rechtstaat ausgehebelt!