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NDB: Schweizer Nachrichtendienst war illegal auf Hacker-Jagd

Büros des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Bern. (Archivbild)
Büros des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in Bern: Der Bereich Cyber des NDB hat den Auftrag, Cyberangriffe auf Computersysteme frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.Bild: KEYSTONE

Schlapphüte ausser Kontrolle – Schweizer Nachrichtendienst war illegal auf Hacker-Jagd

Über Jahre hinweg und in rund 100 Fällen soll der Geheimdienst das Fernmeldenetz ohne Gerichtsbeschluss angezapft haben.
27.01.2022, 07:51
Henry Habegger / ch media
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Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat eine Truppe, die Hackerangriffe frühzeitig erkennen und verhindern soll. Dieser Bereich Cyber hat, wie das Verteidigungsdepartement (VBS) unter Viola Amherd gestern mitteilte, in den letzten Jahren offenbar selbst systematisch gegen das Gesetz verstossen. Dem Vernehmen nach in etwa 100 Fällen.

Gemäss Nachrichtendienstgesetz braucht der NDB die Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichts zur Durchführung von bestimmten «Beschaffungsmassnahmen». Zu den bewilligungspflichtigen Massnahmen gehören Überwachungen des Fernmeldeverkehrs und Einsatz von besonderen Geräten zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs.

Ausländische Angreifer betroffen

Laut VBS wurden «im Zeitraum von 2015 bis 2020 gemäss derzeitigen Erkenntnissen im Rahmen der Informationsbeschaffung zu möglichen Cyberangriffen auch Informationen beschafft, welche dem Fernmeldegeheimnis unterstehen».

Dabei wurde offenbar die vom Gesetz vorgeschriebene Bewilligung nicht eingeholt. Laut VBS wurde ebenfalls ohne gerichtliche Genehmigung «der Netzwerkverkehr von Servern, die von Cyberangreifern benutzt wurden, aufgezeichnet».

Laut Gesetz braucht es bei solchen Abhörmassnahmen nach der Genehmigung durch das Bundesverwaltungsgericht auch die Freigabe durch die VBS-Chefin. Auch diese Freigabe wurde folglich natürlich nicht eingeholt.

Betroffen von diesem mutmasslich illegalen Vorgehen der Cyber-Bekämpfer des Bundes waren «ausländische Angreifer, die Cyberangriffe gegen die Schweiz bzw. Schweizer Interessen oder von der Schweiz aus gegen ausländische Einrichtungen verübten», so das VBS.

Verteidigungsdepartement leitet Untersuchung ein

Amherd hat jetzt eine Administrativuntersuchung eröffnet, die von alt SP-Bundesrichter Niklaus Oberholzer geführt wird. Er scheint Vertrauensmann des Bundes im Geheimbereich zu sein, untersuchte er doch bereits die Crypto-Affäre.

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Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer.Bild: keystone

Er soll jetzt klären, was genau passierte und wer verantwortlich ist. Langjähriger Cyber-Chef des Nachrichtendienstes ist Vizedirektor Philipp Kronig. Bis auf weiteres wurde der Bereich Cyber mittlerweile dem Bereich Auswertung unterstellt.

Die illegalen Praktiken begannen noch unter Markus Seiler, der bis Ende 2017 NDB-Chef war und heute Generalsekretär im Aussendepartement ist. Offenbar war es der NDB selbst, der die Unregelmässigkeiten letztes Jahr bemerkte.

Der NDB habe die illegalen Praktiken nach Vorliegen erster detaillierter Meldungen eingestellt und Ende April 2021 vertiefte Abklärungen ausgelöst, so das VBS. Das VBS orientierte zudem die Aufsichtsbehörden Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments und die Aufsichtsbehörde über die Nachrichtendienste (AB-ND).

Es ist davon auszugehen, dass der Geheimdienstausschuss GPDel des Parlaments demnächst eine eigene Untersuchung (Inspektion) der Vorfälle einleiten wird.

(aargauerzeitung.ch)

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33 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Dieser Nickname wird schon verented
27.01.2022 08:27registriert Juni 2016
Geil, als würde Angreifer Wochenlang warten mit dem Angriff bis die Cyber Truppe die genehmigung hat.

Das Problem dbei ist das Angriffe meisten nur kurze Zeit stattfinden und man sofort Protokolieren muss was passiert. Wenn man zuerst eine genemigung braucht, ist der ANrgiff vorbei und man schaut in die Rohre...

Man kann IT Kriminalität nicht umbedingt mit normaler Kriminalität vergleichen. (Ausgenommen sind ATPs)
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Kramer
27.01.2022 09:07registriert September 2021
Nein das PMT Gesetz wird bestimmt nicht missbraucht, überhaupt nicht.
"IcH hAbE jA nIcHtS zU vErBeRgEn"
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Stefan003
27.01.2022 09:24registriert Juni 2020
Dann muss das Gesetzt so geändert werden, dass die Cyberabwehr auch angemessen arbeiten kann. Es geht hier um Angriffe aus dem Ausland und nicht um das Abhören von Schweizer Bürgern. Genau so könnte man das in einem sinnvollen Gesetz auch unterscheiden.
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