Die SBB haben am Montag eine angepasste Ausschreibung für ein umstrittenes Kundenfrequenz-Messsystem an Bahnhöfen publiziert, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Das Vorhaben war in den Medien massiv kritisiert worden. Insbesondere stand die Befürchtung im Raum, dass Gesichtserkennungs-Technologie eingesetzt werden solle, um die Bewegungen der Passanten mitzuverfolgen.
Die SBB betonen in der aktuellen Medienmitteilung, dass dies nicht geplant sei. Wie bereits im Rahmen der Bilanzmedienkonferenz Mitte März 2023 kommuniziert, verzichte man «nach einer Nutzenabwägung auf die Option, Kundensegmente nach Alter, Geschlecht oder Grösse zu erfassen».
«Der Nutzen für das Bahngeschäft» sei zu wenig gegeben, heisst es zur Begründung. Ausserdem hätten die SBB die Befürchtungen aus Politik und Öffentlichkeit gehört und würden diese ernst nehmen. Darum habe man die ursprüngliche Ausschreibung Anfang April 2023 provisorisch abgebrochen und nun eine angepasste Ausschreibung «ohne die Option für die Segmentierung» publiziert.
Die Vergabe erfolge voraussichtlich im vierten Quartal 2023. Die Inbetriebnahme des Systems sei «voraussichtlich ab Anfang 2025 geplant».
Dazu schreiben die SBB in einem aktualisierten Informationsbeitrag auf ihrer Website (siehe Quellen):
Weiter erklären die SBB, sie hätten den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in einem frühen Zeitpunkt über das Projekt für das neue Kundenfrequenz-Messsystem informiert. Erst nach Konsultation des EDÖB werde man sich für ein Angebot entscheiden.
Der Zuschlag werde nur erteilt, «wenn der Datenschutz vollumfassend eingehalten wird». Selbstverständlich hielten sich die SBB an die gesetzlichen Vorgaben.
Die SBB erfassen schon seit mehr als zehn Jahren an grösseren Bahnhöfen, wo sich die Leute aufhalten und wo sie durchlaufen. Künftig solle ein solches Kundenfrequenz-Messsystem auch an weiteren Bahnhöfen zum Einsatz kommen.
Damit wolle man «die Sicherheit im Bahnhof wo nötig erhöhen, Reinigungspläne optimieren und dafür sorgen, dass das richtige Angebot am richtigen Ort» sei. Sodass zum Beispiel Billettautomaten oder Lebensmittelläden dort seien, wo es für die Reisenden am meisten Sinn mache.
(dsc)