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Kriminelle versenden Malware-Mails im Namen der Post

Nein, diese E-Mail stammt nicht von der Post. Wer die angehängte Word-Datei öffnet, fängt sich einen E-Banking-Trojaner ein.
Nein, diese E-Mail stammt nicht von der Post. Wer die angehängte Word-Datei öffnet, fängt sich einen E-Banking-Trojaner ein.

Neue Malware-Welle erreicht die Schweiz – so wollen dich die Hacker übers Ohr hauen

Der Bund warnt: Kriminelle versenden aktuell gefälschte E-Mails im Namen der Post, die Computer-Nutzer mit dem E-Banking-Trojaner Retefe infizieren.
21.08.2018, 12:3522.08.2018, 08:26
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Der Bund warnt Schweizer Computer-Nutzer vor gefälschten E-Mails, die im Namen der Post verschickt werden. Das so genannte Computer Emergency Response Team des Bundes schreibt auf Twitter: «Vorsicht: Betrüger versenden gerade gefälschte E-Mails im Namen von @postschweiz mit dem Ziel, Computer von Bürgerinnen und Bürgern mit dem E-Banking Trojaner Retefe zu infizieren! Melden Sie verdächtige E-Mails an reports@antiphishing.ch oder auf antiphishing.ch»

Retefe ist ein bekannter Trojaner, der von Kriminellen seit Jahren gegen Windows-Nutzer eingesetzt wird. Seit 2017 wird Retefe auch gezielt gegen Mac-Nutzer eingesetzt. Zu den Hauptzielen des Trojaners zählen E-Banking-Nutzer in der Schweiz.

Die orthografisch fast lupenreine Nachricht der Betrüger lautet:

Guten Tag. Das Paket von Digitec Galaxus AG ist schon unterwegs.

Die Sendung wir wahrscheinlich am 23-08-2018 von 09.00 bis 13.00 zugesellt

Möchten Sie die Sendung verfolgen? Details sind im Anhang

Mit freundlichen Grüssen

Swiss Post-Team

Diese E-Mail sollte man sofort löschen oder an reports@antiphising.ch melden.

Die E-Mail gibt vor, dass ein Paket von Digitec Galaxus unterwegs sei. Weitere Informationen finde man im Mail-Anhang.
Die E-Mail gibt vor, dass ein Paket von Digitec Galaxus unterwegs sei. Weitere Informationen finde man im Mail-Anhang.

Die Unbekannten setzen darauf, dass ein paar wenige der Angeschriebenen tatsächlich gerade etwas bei Digitec oder Galaxus bestellt haben und daher kaum Verdacht schöpfen werden. Im Anhang der gefälschten E-Mail befindet sich eine Word-Datei. Wer die Datei öffnet, installiert den E-Banking-Trojaner Retefe. Dieser hat es beispielsweise auf die Passwörter der Opfer abgesehen.

Die Betrüger senden den Trojaner vermutlich wieder an Tausende oder Hunderttausende Schweizer. Wenn nur ein, zwei Personen darauf hereinfallen, kann sich der Angriff für die Kriminellen bereits gelohnt haben.

Microsoft Word schützt den Nutzer eigentlich vor Malware. Die Betrüger versuchen ihre Opfer aber dazu zu verleiten, den Schutz zu deaktivieren, damit sich Retefe installieren kann.
Microsoft Word schützt den Nutzer eigentlich vor Malware. Die Betrüger versuchen ihre Opfer aber dazu zu verleiten, den Schutz zu deaktivieren, damit sich Retefe installieren kann.

Der E-Banking-Trojaner wird beim Öffnen des Mail-Anhangs aus dem Internet heruntergeladen. Wichtig ist daher, dass diese infizierten Webseiten von den Internet-Providern schnell gesperrt werden. 

Die Stiftung Switch, die für den Betrieb und die Sicherheit der Schweizer Internetadressen verantwortlich ist, bietet einen Dienst an, der die Infektion von Retefe verhindern soll. «In den meisten Fällen wird der Schadcode vom Internet nachgeladen. Unser DNS-Firewall-Service blockiert diese Zugriffe, da wir diese Kampagnen automatisch detektieren», sagte Daniel Stirnimann, Security-Experte bei Switch auf Anfrage von watson.

Erkennen Virenscanner den Trojaner?

Die Schadsoftware Retefe wird von der so genannten ReTeFe-Gang gezielt gegen Windows-, Mac- und Android-Nutzer in der Schweiz eingesetzt. Die Kriminellen ändern den Trojaner jeweils ab, damit er von Virenscannern nicht gleich erkannt wird. Neue Retefe-Versionen werden von Virenscannern und Betriebssystemen also in den ersten Stunden der Malware-Verbreitung oft nicht als Malware erkannt, da Retefe kaum von gutartiger Software unterschieden werden kann. 

Stark vereinfacht gesagt, verhält sich Retefe wie normale Programme, die beispielsweise von IT-Administratoren genutzt werden. Die Schadsoftware ist quasi eine Umkonfiguration eines Computersystems, was per se nicht bösartig ist. Die Antivirenhersteller können daher meist erst nach einer neuen Angriffswelle auf die neue Retefe-Version reagieren.

Besonders versierte Angreifer hebeln auch die Sicherheitsmassnahmen von Windows und MacOS aus, indem sie gestohlene Entwicklerzertifikate nutzen, um ihre Schadsoftware als sichere Software zu signieren. Weder das Betriebssystem noch der Virenscanner erkennt den Trojaner in diesem Fall als Schadsoftware.

So können sich Computer-Nutzer schützen

Der beste Schutz ist, das Windows- oder Mac-Betriebssystem aktuell zu halten, sprich neue Updates sofort zu installieren.

Windows 10 hat mit «Windows Defender» einen eigenen Virenscanner, der Bedrohungen durch Trojaner (zumindest nach einer gewissen Zeit) abwehren kann.

Animiertes GIFGIF abspielen
Windows Defender lässt sich in den Windows-10-Einstellungen unter «Update und Sicherheit» aktivieren. Das GIF zeigt, wie dies geht.

Die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) des Bundes empfiehlt die folgenden Sicherheitsmassnahmen allen Computernutzenden – unabhängig davon, welches Betriebssystem sie benutzen:

  • «Stellen Sie sicher, dass Ihr E-Mail-Programm oder Webdienst das automatische Herunterladen von Bildern oder anderen Dateien, welche in einer E-Mail vorhanden sind, blockt. Oft ist dieser Schutz schon voreingestellt.
  • Laden Sie keine Bilder in einer E-Mail-Nachricht herunter, wenn Sie nicht vollständig sicher sind, woher das Bild stammt.
  • Misstrauen Sie E-Mails, die Sie unaufgefordert erhalten: Nicht nur bei E-Mails von unbekannten Personen sollte man kritisch sein, sondern auch bei bekannten Absendern von Firmen oder Schweizer Behörden. Es gilt Vorsicht walten zu lassen. Besonders bekannte und vertrauenswürdige Firmen (Apple, Microsoft, Post, Swisscom, Digitec, Kantonspolizei, Steueramt etc.) werden gerne als gefälschte Absenderadressen missbraucht.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich genügend Zeit für Abklärungen und fragen Sie im Zweifelsfall bei der Firma nach. Benutzen Sie dabei nicht die allenfalls in der E-Mail angegebene Telefonnummer, sondern suchen Sie die Telefonnummer beispielsweise auf der bekannten Firmenwebseite oder dem Onlinetelefonbuch heraus.
  • In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Opfer zufälligerweise tatsächlich eine E-Mail von der Firma erwartet. Aber auch in diesen Fällen gibt es zahlreiche Hinweise, mit welchen man eine betrügerische E-Mail von einer echten E-Mail unterscheiden kann. Auch hier gilt: Nehmen Sie sich Zeit, die Plausibilität zu überprüfen.»
  • Zusätzlich sollten sämtliche E-Mail-Anhänge blockiert werden, welche Makros enthalten (z.B. Word, Excel oder Power Point Anhänge mit Makros).
Postfinance übernimmt künftig finanziellen Schaden bei Cyberangriff
Die Postfinance will ihre Kundschaft dazu bringen, vermehrt ihre Bankgeschäfte online abzuwickeln. Um den Wechsel attraktiver zu machen, bietet sie jetzt neu einen besseren finanziellen Schutz gegen Cyberangriffe an.

Konkret will Postfinance finanzielle Schäden bis zu einem Betrag von 100'000 Franken pro Fall vollständig übernehmen, die im Online-Banking durch einen technischen Angriff entstehen, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Nicht gedeckt sind dagegen Schäden, die beispielsweise auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind.

Gemäss eigenen Angaben ist Postfinance damit die ersten Bank in der Schweiz, die ihrer Kundschaft eine solche Absicherung gewährt. Das neue Angebot lanciert die Bank, um die Kundschaft zu einem Wechsel zum Onlinebanking zu motivieren. Eine Umfrage der Bank habe nämlich gezeigt, dass Bedrohungen wie Phishing und Malware und die damit verbundene Angst, Opfer eines solchen technischen Angriffs zu werden, zu den wichtigsten Gründen gehöre, weshalb Kunden kein Onlinebanking nutzen.

Gemäss einem Fachartikel der Deutsch-Schweizer Handelskammer aus dem Jahr 2017 schützen sich Schweizer Banken vor Schäden durch Cyberangriffe bis jetzt vor allem mit einer Abwehrklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese legen fest, dass im Falle einer Fehlüberweisung nicht die Bank, sondern der Kunde den Schaden zu tragen hat, sofern die Bank ihrerseits nicht grobfahrlässig gehandelt hat.

Die Schweizer Rechtssprechung zeigte sich laut dem Fachartikel bis jetzt jedoch tendenziell kundenfreundlicher, wonach bei Fehlüberweisungen meist die Bank haftet. Im Bereich Onlinebanking sind die Sorgfaltspflichten von Banken und Kunden bis anhin jedoch noch nicht höchstrichterlich geklärt. (awp/sda)
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18 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Mario Conconi
21.08.2018 13:07registriert März 2015
Kei Seriöses Unternehmen dieser Welt verdchickt Informationen in einer Word Dokument!!!!
Kann das UVEK nicht einen Merkzeltel an jeden Haushalt schicken, in welchem die wichtigsten Verhaltnesregeln für Emails/Internet nochmals erklärt werden. Anscheinend gibt es noch immer genug unvorsichtige bzw unwissende =(
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salvie
21.08.2018 13:18registriert Juni 2018
Lieber Oliver

Das ist kein Phishing. Das ist ein Malware-Versand (was solche Mails auch nicht besser macht).

Phishing (von "Password fishing") wäre es, wenn es bloss einen Link gehabt hätte, mit dem man die Nutzer auf ein z.B. gefälschtes Facebook-Login-Formular gelockt hätte, um dort ihre Login-Daten abzufischen. Liebe Grüsse aus einer anderen Redaktion.
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The Count
21.08.2018 13:07registriert Juni 2018
Der beste Virenschutz ist das Gehirn.
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