Der Elektroautohersteller Tesla wirbt für seine Fahrzeuge mit einem «Preis nach Einsparung». Dieser ist deutlich tiefer als der tatsächlich zu bezahlende Kaufpreis. In Deutschland musste Tesla die Angabe von der Webseite nehmen. In der Schweiz dagegen wird sie weiterhin angezeigt.
Für den «Preis nach Einsparungen» zieht Tesla die Mehrkosten ab, die ein Konsument für Benzin ausgeben würde, wenn er statt eines Elektrofahrzeuges des amerikanischen Unternehmens ein benzinbetriebenes Fahrzeug kaufen würde. Wer sich durch die Internetseite durchklickt, dem wird die entsprechende Berechnung zwar offengelegt. In Deutschland hat die Preisangabe aber dennoch die Wettbewerbszentrale auf den Plan gerufen.
Die Wettbewerbszentrale ist nach eigenen Angaben eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft zur Durchsetzung des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb. Sie ist der Meinung, die Preisangabe «nach Einsparungen» sei willkürlich und intransparent, weshalb Tesla damit den Grundsätzen von Preiswahrheit und Preisklarheit widerspreche. Auf jeden Fall könne eine solche Einsparung nicht vom Kaufpreis abgezogen werden, da Kunden beim Erwerb ja den vollen Betrag bezahlen müssten, argumentiert die Wettbewerbszentrale.
Nach der Intervention hat Tesla sich nun aussergerichtlich verpflichtet, solche Werbung nicht zu wiederholen, wie es in einer unlängst publizierten Mitteilung hiess. Verschwunden ist die als irreführend taxierte Preisangabe aber nur in Deutschland. Wer die Schweizer Tesla-Internetseite aufruft, dem werden die verschiedenen Elektroautomodelle weiterhin mit einem «Preis nach Einsparungen» angeboten.
Vom Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wird dieser auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP als «fiktiver, tieferer Preis» bezeichnet. Zwar gebe es eine Erklärung zu den Einsparungen, es sei aber fraglich, ob dieser fiktive Preis als Werbeelement zulässig sei, so das Seco.
Einerseits sei die Kosteneinsparung durch einen Umstieg auf ein Elektroauto von Tesla individuell, anderseits könnte eine Verwechselungsgefahr mit dem tatsächlichen Preis bestehen. Dies, so das Seco, könnte für den Kunden irreführend und damit unlauter im Sinne des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sein. Ob das UWG aber tatsächlich verletzt werde, könne abschliessend nur ein Gericht beurteilen.
Solange indes niemand Klage erhebt, kann Tesla die Preisangabe stehen lassen. Das Seco selbst hat keine Untersuchungs- und Entscheidungskompetenzen und wird im Wettbewerbsrecht nur aktiv, wenn Kollektivinteressen tangiert sind, das heisst sich eine grössere Anzahl von Personen über eine Geschäftspraxis beschweren. Bisher, so ein Sprecher des Seco, habe das Seco aber noch keine Beanstandungen bezüglich der Preisangabe von Tesla bekommen.
Tesla gab bislang noch keine Stellungnahme zur Sache ab.
(sda/awp)
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