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Keine billigen Privattaxis: UberPop bleibt in Frankreich verboten

In Paris kam es diesen Sommer wegen UberPop zu gewalttätigen Protesten von Taxifahrern.
In Paris kam es diesen Sommer wegen UberPop zu gewalttätigen Protesten von Taxifahrern.
Bild: IAN LANGSDON/EPA/KEYSTONE

Keine billigen Privattaxis: UberPop bleibt in Frankreich verboten

23.09.2015, 08:5623.09.2015, 09:22

Das Verbot des umstrittenen Fahrdienstangebots UberPop in Frankreich ist rechtmässig. Das hat der französische Verfassungsrat entschieden und damit am Dienstagabend in Paris eine Klage des kalifornischen Unternehmens abgewiesen.

Die Verfassungshüter erklärten unter anderem einen Teil eines Gesetzes vom vergangenen Oktober für verfassungskonform, das die Vermittlung von Kunden an private Fahrer verbietet, die ihre Dienste für Geld anbieten. Damit würden, anders als von Uber behauptet, aber nicht Mitfahrgelegenheiten verboten, die nach einem anderen Prinzip funktionieren als UberPop.

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Keine Steuern, keine Sozialabgaben

Schon seit langem gibt es Streit um die Smartphone-App, die Fahrgäste an private, nicht gewerbliche Fahrer vermittelt. UberPop-Fahrer verlangen in der Regel deutlich weniger Geld als Taxis, zahlen aber keine Steuern und Sozialabgaben. Taxifahrer und andere professionelle Fahrdienstanbieter sehen in ihnen eine unlautere Konkurrenz.

Anfang Juli setzte Uber das umstrittene Angebot in Frankreich aus, nachdem Proteste von Taxifahrern in Gewalt ausgeartet waren. Der Konzern begründete seinen Schritt damit, das Urteil des Verfassungsrats abwarten zu wollen.

Davor hatte UberPop laut Unternehmensangaben in Frankreich rund 500'000 regelmässige Nutzer und 10'000 Fahrer. UberPop ist in einer Reihe von Ländern unter Beschuss geraten.

Der französische Verfassungsrat hatte sein Urteil eigentlich erst am Mittwoch bekanntgeben wollen, zog dies nun aber vor. Die Entscheidung könnte eine wichtige Rolle bei einem Prozess gegen zwei Frankreich-Manager von Uber spielen, der Ende September beginnt. Der Vorwurf lautet auf irreführende Geschäftspraktiken, Beihilfe zur illegalen Ausübung des Taxigewerbes sowie illegale Bearbeitung von Computerdaten.

(sda/afp)

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