Digital
Wirtschaft

E-Voting: Post setzt System nach Hacker-Test aus

«Kritische Fehler»: E-Voting-System der Post wird am 19. Mai nicht eingesetzt

29.03.2019, 12:1329.03.2019, 12:45
Mehr «Digital»

Für die Abstimmungen vom 19. Mai steht das E-Voting-System der Post nicht zur Verfügung. Grund dafür seien «kritische Fehler», die beim öffentlichen Intrusionstest festgestellt wurden, teilten die Bundeskanzlei und die Schweizerische Post am Freitag mit.

Zuvor hatten eine Forschergruppe sowie die Post die Bundeskanzlei über einen weiteren Mangel in ihrem neuen E-Voting-System informiert. Der Mangel betrifft die individuelle Verifizierbarkeit. Diese erlaubt es den Stimmenden zu überprüfen, ob das System ihre Stimme korrekt registriert hat.

Die individuelle Verifizierbarkeit ist auch eine Schlüsselkomponente des bisherigen E-Voting-Systems der Post, das in vier Kantonen (BS, FR, NE, TG) bereits im Einsatz war. Es wird deshalb beim Urnengang vom 19. Mai nicht genutzt. Laut Bundeskanzlei gibt es aber keine Hinweise, dass dieser Mangel bei bisherigen Abstimmungen zur Verfälschung von Stimmen geführt hat.

Nicht betroffen von der Massnahme ist das E-Voting-System des Kantons Genf. Es wird am 19 Mai eingesetzt werden. Sechs Kantone (AG, BE, GE, LU, SG, VD) haben dafür die Zulassung erhalten.

Die Bundeskanzlei wird nun eine Standortbestimmung vornehmen. Diese soll den Ergebnissen des Tests ebenso Rechnung tragen wie den Mängeln, die Forschende anhand der Dokumentation und des Quelltextes festgestellt haben. (sda/mlu)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Hacker finden Schwachstelle im E-Voting-System
Video: srf
Das könnte dich auch noch interessieren:
19 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Tavares
29.03.2019 12:39registriert November 2015
Zitat: "Laut Bundeskanzlei gibt es aber keine Hinweise, dass dieser Mangel bei bisherigen Abstimmungen zur Verfälschung von Stimmen geführt hat."

Das IST genau das Problem des Fehlers! Man kann Manipulationen vornehmen und diese können NICHT nachgewiesenen werden. Also kann die Post / Bundeskanzlei auch nicht sagen, ob es Manipulationen gab!
1362
Melden
Zum Kommentar
avatar
Hunter Stockton
29.03.2019 12:36registriert September 2015
Warum haben die es so eilig mit dem e-Voting? Mal abgesehen davon, dass das eh kaum einer haben will, wäre es nicht sinnvoller, dieses System zu verbessern und zu verbessern, bis es perfekt ist? Anstatt es auf Biegen und Brechen in 2 Monaten schon nutzen zu wollen. Also ich werde weiterhin brieflich abstimmen, mir ist das zu unsauber.
735
Melden
Zum Kommentar
avatar
Tentin Quarantino
29.03.2019 12:24registriert Oktober 2015
Nach diesen Test-Bedingungen werde ich weiterhin brieflich abstimmen.
Alle Macht dem Papier😉
364
Melden
Zum Kommentar
19
UBS beendet Vereinbarungen mit Apollo für früheres CS-Geschäft

Die Grossbank UBS schliesst die Ausgliederung des früheren CS-Geschäfts mit verbrieften Produkten vollständig ab. Dazu hat sie mit der US-Gesellschaft Apollo vereinbart, die bisher gültigen Abmachungen zur Verwaltung zu beenden.

Zur Story