Für die Abstimmungen vom 19. Mai steht das E-Voting-System der Post nicht zur Verfügung. Grund dafür seien «kritische Fehler», die beim öffentlichen Intrusionstest festgestellt wurden, teilten die Bundeskanzlei und die Schweizerische Post am Freitag mit.
Zuvor hatten eine Forschergruppe sowie die Post die Bundeskanzlei über einen weiteren Mangel in ihrem neuen E-Voting-System informiert. Der Mangel betrifft die individuelle Verifizierbarkeit. Diese erlaubt es den Stimmenden zu überprüfen, ob das System ihre Stimme korrekt registriert hat.
Die individuelle Verifizierbarkeit ist auch eine Schlüsselkomponente des bisherigen E-Voting-Systems der Post, das in vier Kantonen (BS, FR, NE, TG) bereits im Einsatz war. Es wird deshalb beim Urnengang vom 19. Mai nicht genutzt. Laut Bundeskanzlei gibt es aber keine Hinweise, dass dieser Mangel bei bisherigen Abstimmungen zur Verfälschung von Stimmen geführt hat.
Nicht betroffen von der Massnahme ist das E-Voting-System des Kantons Genf. Es wird am 19 Mai eingesetzt werden. Sechs Kantone (AG, BE, GE, LU, SG, VD) haben dafür die Zulassung erhalten.
Die Bundeskanzlei wird nun eine Standortbestimmung vornehmen. Diese soll den Ergebnissen des Tests ebenso Rechnung tragen wie den Mängeln, die Forschende anhand der Dokumentation und des Quelltextes festgestellt haben. (sda/mlu)
Der Taxidienst Uber veröffentlicht Zahlen zu Meldungen, die bei ihnen zu sexueller Gewalt eingegangen sind. Auch in der Schweiz werden solche Fälle registriert.
Der Fahrdienstvermittler Uber hat im Jahr 2018 in den USA mehr als 3000 Meldungen über sexuelle Gewalt, einschliesslich Vergewaltigung, erhalten. Dies steht in Relation zu den rund 1.3 Milliarden Fahrten in den USA im gleichen Jahr.
Im Vergleich zum Jahr 2017 bedeute dies ein Rückgang von rund 16 Prozent in den fünf schwerwiegendsten Kategorien von sexuellen Übergriffen, teilte Uber am Donnerstag (Ortszeit) zudem mit.
Dabei seien die Risiken für die Fahrgäste genauso gross, wie jene für die …