Gesellschaft & Politik
Blaulicht

Radar-Warnverbot soll neu diskutiert werden, nachdem die Polizei selbst Radar-Standorte veröffentlicht hat

Hier stehen die Radarkästen im Kanton St.Gallen.
Hier stehen die Radarkästen im Kanton St.Gallen.bild: Google Maps/watson, daten: Kaposg
Nach Kritik von Polizistengewerkschaft

Radar-Warnverbot soll neu diskutiert werden, nachdem die Polizei selbst Radar-Standorte veröffentlicht hat

Seit 2012 sind Warnungen vor Radargeräten in der Schweiz verboten. Im Kanton St.Gallen listet just die Kantonspolizei selbst die Standorte der mobilen Radargeräten im Internet auf. Jetzt soll das Radar-Warnverbot neu diskutiert werden.
30.09.2014, 14:1730.09.2014, 17:36
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Die Einführung von fünf zusätzlichen mobilen Radargeräten im Kanton St.Gallen führte im Juni 2013 zu heftigen Diskussionen. Ursprünglich waren die zusätzlichen Blitzanlagen als Massnahme eines kantonalen Sparpakets vorgesehen, und sollten jährlich rund sieben Millionen Franken einbringen. 

Die Diskussion führte zu roten Köpfen: Man wolle den Bürgern lediglich das «Geld aus der Tasche» ziehen, hiess es bei bürgerlichen Politikern. Auch die Polizeigewerkschaft kritisierte die Massnahme.

Die Radargeräte sind Mitte September beim Kanton eingetroffen, und die Polizei will auf die Kritik reagieren: Sie veröffentlichte am Dienstagmorgen die Standorte der mobilen Radargeräte. Wie der Sprecher der Kantonspolizei, Hanspeter Krüsi, gegenüber watson erklärte, werde man diese Standortlisten wöchentlich aktualisieren. «Es geht dabei um die Verkehrssicherheit, und nicht etwa hauptsächlich darum, dass man Mehreinnahmen erzielt», ergänzt Krüsi.

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Widersprüchliche Gesetzgebung

Der Entscheid der Kantonspolizei, die Radar-Standorte zu publizieren, ist pikant. Das «Via Sicura»-Paket des Bundes verbietet nämlich seit 2012 Warnungen vor «Radarfallen». Polizeisprecher Krüsi stellt sich auf den Standpunkt, dass die Polizei als Betreiberin der Radargeräte die Bevölkerung informieren dürfe. 

Dies bestätigt auch das Bundesamt für Strassen (Astra). Pressesprecher Gabriele Crivelli: «Warnungen vor Polizeikontrollen sind dann verboten, wenn sie entgeltlich sind oder öffentlich erfolgen.» Die Radarwarnungen durch die Polizei würden jedoch nicht unter das Verbot fallen. Konkret bedeute das, dass Warnungen durch die Polizei erlaubt seien – wenn hingegen eine Privatperson diese Informationen weiterverbreite, sei es verboten. 

Dies führe zu einer neuen Situation, sagt die Thurgauer Nationalrätin Edith Graf-Litscher gegenüber watson. «Durch die Veröffentlichung der Radar-Standortlisten können sich Private strafbar machen», sagt die SP-Politikerin, die bei der Erarbeitung des «Via Sicura»-Pakets Sprecherin der Verkehrskommission war. Sie will nächste Woche deshalb das Radar-Warnverbot neu diskutieren: «Insbesondere der Aspekt der Unfallprävention durch Radarwarnungen soll mit Fachleuten durchleuchtet werden», so Graf-Litscher.

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