Börsenkotierte Unternehmen müssen Zuwendungen an Parteien auch in Zukunft nicht offen legen. Der Ständerat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative des parteilosen Schaffhauser Ständerates Thomas Minder mit 26 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Die Rechtskommission des Ständerates hatte sich dafür ausgesprochen. Minder forderte, dass börsenkotierte Gesellschaften im Geschäftsbericht die Gesamtsumme der Zuwendungen an politische Akteure angeben müssen, insbesondere die Zuwendungen an politische Parteien, Verbände und Kampagnen.
Bei Zuwendungen ab 10'000 Franken pro Empfänger und Geschäftsjahr sollen die Unternehmen den Namen des Empfängers und die Höhe der Zuwendung angeben müssen. Sie sollen jedoch das Recht haben, in ihren Statuten eine andere Schwelle für die Offenlegung vorzusehen.
Strengere Regeln wollte Minder für Gesellschaften, die vom Bund oder einem anderen Gemeinwesen beherrscht werden. Diese sollten alle Zuwendungen an politische Akteure in der Jahresrechnung offenlegen müssen, mit Namen des Empfängers und Höhe der Zuwendung.
Es gehe um den Schutz des Firmenkapitals, sagte Minder. Unternehmen spendeten mitunter sechs- bis siebenstellige Beträge pro Jahr an politische Akteure. Die Demokratie sei durchaus auf Gönner angewiesen. Wenigstens die Aktionäre sollten aber informiert sein.
Abgesehen von wenigen positiven Beispielen herrsche bei den Schweizer Unternehmen Schweigen, kritisierte Minder. In anderen Staaten seien Regeln längst «courant normal». (rar/sda)