«Ich hatte schon als Kind eine Allergie, wenn die anderen fernschauten, statt mit mir zu spielen», sagte sie in der Gesprächssendung Focus auf SRF 3. Wie Dokumente belegen, die der «Nordwestschweiz» vorliegen, meldete sich die ehemalige TV-Journalistin im Jahr 2012 bei der Billag ab. In ihrer Antwort schrieb die Erhebungsstelle, dass sie «folglich alle Empfangsgeräte ausser Betrieb setzen» müsse.
Na, dann unterstützt Susanne Hochuli ja sicherlich auch Ja zur Abschaffung der Billag-Gebühren, oder?... http://t.co/gM6iv1VW0T
— Christian Zulliger (@liberalZulli) 16. September 2014
Was damit genau gemeint ist, steht weiter unten im Schreiben: «Als Empfangsgeräte zählen auch multifunktionale Geräte (z.B. Radioempfang via Internet), mobile/tragbare Geräte, Geräte in Fahrzeugen (...).»
Denn das aktuell geltende Radio- und TV-Gesetz unterscheidet zumindest in Bezug auf den Radioempfang nicht, für welche Funktion man das Gerät benutzt. Das hat auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. «Die Absicht der Person ist nicht ausschlaggebend, das wäre auch unmöglich zu kontrollieren. Entscheidend ist, ob man solch ein empfangsfähiges Gerät besitzt», sagt Billag-Mediensprecher Jonny Kopp.
Kurz: Wer ein modernes Handy zu Hause hat, muss Radiogebühren bezahlen. Wer auf seinem Laptop zudem über ein Konto bei einem Anbieter von Internetfernsehen wie Zattoo oder Wilmaa verfügt, hat zusätzlich TV-Gebühren zu berappen.
Recht hat sie, aber Presse macht ab Spruch gleich riesen Sache 😊 http://t.co/DL4gaq8MCC
— Der Bestatter Privat (@BeniHochuli) 16. September 2014
Regierungsrätin Hochuli liess das offensichtlich ausser Acht. Denn auf Nachfrage bestätigt sie, dass sie sowohl ein Smartphone, ein Tablet, wie auch einen Computer und ein Autoradio besitzt. Nicht alles sei aber genutzt. Habe sie damit etwas getan, das «trotz Billag-Absolution nicht in Ordnung sein sollte, tue ihr das leid», lässt ihr Sprecher ausrichten.
Zur Reue könnte aber bald schon eine Strafe kommen. Artikel 101 des Radio- und Fernsehgesetzes besagt nämlich, dass «mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft wird, wer ein Empfangsgerät zum Betrieb bereithält oder betreibt, ohne dies der zuständigen Behörde vorgängig gemeldet zu haben». Das gilt dann, wenn einem die Billag bei einer Kontrolle auf die Schliche kommt – oder wenn man sich selbst für den Empfang anmeldet, zuvor aber bereits empfangsfähige Geräte besessen hat.
Gemäss Angaben der Billag gibt es jährlich rund 30'000 bis 40'000 solcher «verspäteter Anmeldungen». Die Erhebungsstelle ist verpflichtet, diese dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zu melden. Dort wird dann geprüft, ob zusätzlich zu den rückwirkend zu bezahlenden Empfangsgebühren eine Busse ausgestellt wird.
«Das Bakom schaut jeden Fall einzeln an und beurteilt ihn aufgrund der Schwere des Vergehens», sagt Bakom-Sprecherin Caroline Sauser. Im Jahr 2013 wurden 2596 Verfahren abgeschlossen, diese hatten Bussen in der Höhe von über 477'000 Franken zur Folge. Zum konkreten Fall von Susanne Hochuli wollten sich aus Datenschutzgründen weder Bakom noch Billag äussern.