Die militant-islamistischen Taliban wollen in Afghanistan vorübergehend die Verfassung aus der Zeit des 1973 abgesetzten Königs Sahir Schah anwenden. Demnach war der König weder dem Volk noch dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig.
Ausgenommen von der alten Verfassung seien Artikel, die dem Islam widersprächen, sagte Taliban-Justizminister Abdul Hakim Scharai am Dienstag einer Erklärung seines Ministeriums zufolge. Die Verfassung von 1964 soll demnach für die Zeit der Übergangsregierung gelten.
Wahlen haben die Taliban seit ihrer Machtübernahme Mitte August nie in Aussicht gestellt. Die Islamisten dürften in Kabul auf unabsehbare Zeit an der Macht bleiben. Ihre derzeit fast 50 Mitglieder umfassende Übergangsregierung besteht nur aus Männern aus dem Umfeld der Taliban.
Die bisherige afghanische Verfassung, die 2004 verabschiedet wurde, lehnen die Taliban ab. Sie galt aufgrund der darin verankerten Rechte und Freiheiten für die Bürger als eine der besten Verfassungen in der Region. Diese sieht unter anderem einen gewählten Präsidenten vor. Das lehnen die Taliban bislang auch ab.
Der Taliban-Justizminister betonte ausserdem, dass die Regierung diejenigen internationalen Gesetze und Verträge respektiere, die nicht im Widerspruch zum islamischen Recht und den Grundsätzen des Islamischen Emirats – so nennen die Taliban ihre Regierung – stehen. (yam/sda/dpa)