Im Strafprozess um den mutmasslich islamistischen Terroranschlag in der westdeutschen Stadt Solingen mit drei Toten hat der Angeklagte die Tat gestanden.
In einer Erklärung, die seine Verteidiger für ihn abgaben, räumte der Syrer Issa al H. den Messerangriff ein, bei dem drei Menschen starben. «Ich habe schwere Schuld auf mich geladen. Ich bin bereit, das Urteil entgegenzunehmen.» Weiter liess er verlesen: «Ich habe Unschuldige getötet, keine Ungläubigen.»
Der Strafprozess gegen den Syrer hat neun Monate nach der blutigen Messerattacke mit drei Toten auf dem Solinger Stadtfest begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Ausserdem soll er IS-Terrorist sein und wenige Stunden vor der Tat am Abend des 23. August 2024 dem sogenannten «Islamischen Staat» in Videos die Treue geschworen haben.
Er habe in islamistisch-dschihadistischen Foren gezielt Kontakt zum IS gesucht, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft kurz vor Beginn des Prozesses. Ideologische Operateure des IS hätten ihn dann – auch bei der Auswahl der Tatwaffe – angeleitet. Der Angeklagte hielt den Kopf auf der Anklagebank überwiegend gesenkt.
Der Prozess findet im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Düsseldorf statt. Sowohl Verletzte als auch Angehörige von Todesopfern des Anschlags treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Insgesamt sind es zwölf Nebenkläger. (rbu/nib/sda/dpa)
Was ich nicht verstehe ist, weshalb er ZWEI Pflichtverteidiger braucht.
Schlussendlich ist die Beweislast klar und er gesteht die Tat ja sogar. Weshalb müssen dann gleich zwei Anwälte durch den deutschen Steuerzahler finanziert werden? Ist einer nicht genug?
Sagt wohl alles.