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Sexsomnia: Ein Schlafwandler soll eigenen Sohn missbraucht haben

Sexsomnia: Ein Schlafwandler soll eigenen Sohn missbraucht haben

Vor dem Lübecker Landgericht muss sich ab Montag ein 52-Jähriger wegen sexuellem Kindesmissbrauch verantworten. Im Fokus des Prozesses steht eine seltene Störung.
29.01.2024, 14:55
Claudia Zehrfeld / t-online
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t-online

Sexsomnia – diese Schlafstörung gibt es wirklich. Betroffene haben während ihrer Tiefschlafphase mit jemandem Sex oder masturbieren – und können sich am nächsten Morgen an ihre Handlungen meist nicht mehr erinnern.

Diese Form des Schlafwandels steht ab Montag im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Landgericht in Lübeck. Und zwar in einer ziemlich dramatischen Form: Dort muss sich ein ehemaliger Lübecker Staatsanwalt verantworten, dem vorgeworfen wird, seinen Sohn im März 2019 möglicherweise schlafwandelnd missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Anklage gegen den 52-Jährigen wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben.

Schlafwandelnd den eigenen Sohn missbraucht?

Den Vorfall hatte der Angeklagte selbst zur Anzeige gebracht. Er hatte angegeben, Schlafwandler zu sein und sich selbst nicht daran erinnern zu können. Ein Gutachter überprüfte dies und bestätigte später, dass es möglich sei, als Schlafwandler sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Früheren Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft zufolge sei eine Verurteilung des Mannes nicht wahrscheinlich. Das Ermittlungsverfahren wurden deshalb zwischenzeitlich eingestellt. Nach mehreren Beschwerden der Mutter des Kindes wurde überprüft, ob die Verfahrenseinstellung richtig war. Ein erfolgreiches Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Schleswig (OLG) führte schliesslich dazu, dass die Staatsanwaltschaft Anklage in dem Fall erheben musste.

Das OLG hielt die Erklärung des Beschuldigten laut einem Bericht des «Spiegel» für wenig wahrscheinlich. Es sah demnach genug Hinweise, dass der Ex-Staatsanwalt Sexsomnia nur vortäusche.

In dem Verfahren soll nun geklärt werden, ob der Mann schuldfähig ist oder nicht. Für den Prozess am Landgericht Lübeck sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis zum 14. Februar angesetzt.

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10 Kommentare
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Rikki-Tiki-Tavi
29.01.2024 15:31registriert April 2020
Come on... Widerliche Handlungen, und dann sich hinter sowas verstecken? Noch widerlicher. Und ja, durchaus ist jeder Mensch gleich, aber für einen ehemaligen Staatsanwaltschaft wird die Messlatte möglicherweise dann doch etwas höher gesetzt.
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