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Vater will Gendern gerichtlich verbieten – Berliner Gericht lehnt ab

Vater will Gendern gerichtlich verbieten – Berliner Gericht weist Antrag zurück

Das Berliner Verwaltungsgericht hat den Eileintrag eines Vaters zweier Gymnasiastinnen gegen die Nutzung genderneutraler Sprache in der Schule zurückgewiesen.
28.03.2023, 03:19
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Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht am Montag. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein.

Gendern Gendersprache Symbolbild
Reizthema: In Berlin wurde ein Antrag gegen das Gendern an Schulen abgelehnt. (Symbolbild)Bild: imago

Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum.

Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden, «da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich» bleibe.

Das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst ist nach Überzeugung des Gerichts dadurch ebenso wenig verletzt. Mit dem Gendern gehe keine politische Meinungsäusserung einher, zumal auch der Verzicht darauf eine politische Zuschreibung zuliesse. Auch habe der Vater keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen.

Ihnen sei «grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden». (sda/dpa)

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116 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Walter Sahli
28.03.2023 04:58registriert März 2014
Ich bin ja in der Regel kein grosser Fan von Jugendsprache und jeweils nicht unglücklich, wenn die pseudocoolen Begriffe nach kurzer Zeit wieder verschwinden. Aber ich muss zugeben, dass ich "hobbylos" doch ziemlich vermisse. Der Ausdruck wäre manchmal so treffend.
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Hierundjetzt
28.03.2023 07:55registriert Mai 2015
Sieht das Bezirksgericht Zürich anders.

Das Ratsbüro des Stadtparlaments der 450’000 Stadt darf keine Anträge (Vorstösse, Motionen etc.) von Ratsmitgliedern mehr verbieten, die *nicht* gegendert sind.

Verweis, Vorgabe der Bundeskanzlei, diese wiederum verweist Rat der Deutschen Rechtschreibung.

Was ich damit sagen will:

Sternchen säen ist Privatsache. Kein Gesellschaftsauftrag
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Opossum2
28.03.2023 10:27registriert Januar 2022
Solche Dinge regeln unter dem Strich ohnehin nicht Politiker und Gerichte, Sprache ändert sich, indem immer mehr Leute gewisse Neuerungen verwenden oder anders herum gewisse Dinge als veraltet ansehen und nicht mehr verwenden. Auf diese Weise ist z.B. das "Fräulein" ausgestorben.
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