Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags sei nicht zu erkennen, dass die Schulaufsicht einschreiten müsse, urteilte das Gericht am Montag. In einem freiheitlich-demokratisch ausgestalteten Gemeinwesen könne die Schule zudem offen für ein breites Spektrum von Meinungen und Ansichten sein.
Die Schulleitungen hätten den Lehrkräften das Gendern im Unterricht freigestellt und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die Rechtschreibregeln einzuhalten seien, stellte das Gericht klar. Die Benutzung geschlechterneutraler Sprache in Lehrmaterialien überschreite nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum.
Auch sei eine genderneutrale Kommunikation mit Eltern- und Schülerschaft nicht zu beanstanden, «da diese angesichts der breiten öffentlichen Diskussion selbst bei Verwendung von Sonderzeichen hinreichend verständlich» bleibe.
Das Gebot der politischen Neutralität im Schuldienst ist nach Überzeugung des Gerichts dadurch ebenso wenig verletzt. Mit dem Gendern gehe keine politische Meinungsäusserung einher, zumal auch der Verzicht darauf eine politische Zuschreibung zuliesse. Auch habe der Vater keine unzumutbaren Nachteile für seine Kinder nachgewiesen.
Ihnen sei «grundsätzlich zuzumuten, mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden». (sda/dpa)
Das Ratsbüro des Stadtparlaments der 450’000 Stadt darf keine Anträge (Vorstösse, Motionen etc.) von Ratsmitgliedern mehr verbieten, die *nicht* gegendert sind.
Verweis, Vorgabe der Bundeskanzlei, diese wiederum verweist Rat der Deutschen Rechtschreibung.
Was ich damit sagen will:
Sternchen säen ist Privatsache. Kein Gesellschaftsauftrag