Ein 101-jähriger Mann ist am Dienstag in Deutschland wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Der aus Litauen stammende J.S. hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin (Brandenburg) bis zuletzt bestritten, in dem KZ nördlich von Berlin Wachmann gewesen zu sein. Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Prozess hatte im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Mehrfach musste er wegen Erkrankungen des Angeklagten ausgesetzt werden und stand zwischenzeitlich sogar gänzlich auf der Kippe. Er wurde aus organisatorischen Gründen am Wohnort des Angeklagten in Brandenburg/Havel geführt.
In Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer wieder betagte Männer wegen einer früheren KZ-Tätigkeit angeklagt worden, nachdem sie zuvor unbehelligt in Deutschland gelebt hatten. Denn bei der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit hatte die deutsche Justiz über Jahrzehnte nur diejenigen verfolgt, die zur Leitung der Konzentrationslager gehört oder selbst gemordet hatten oder durch besondere Grausamkeit aufgefallen waren, sogenannte Exzesstäter. Heutzutage wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager juristisch geahndet.
(yam/sda/dpa)