In Österreich wird Sterbehilfe erlaubt. Das bisherige gesetzliche Verbot der Hilfeleistung zum Selbstmord verstosse gegen das Recht auf Selbstbestimmung, urteilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Freitag in Wien. Es sei verfassungswidrig, jede Art der Hilfe zur Selbsttötung ausnahmslos zu verbieten. Tötung auf Verlangen bleibt dagegen weiterhin strafbar.
Das Recht auf freie Selbstbestimmung umfasse «sowohl das Recht auf die Gestaltung des Lebens als auch das Recht auf ein menschenwürdiges Sterben», so die Richter. Die neue Regelung trete zum 1. Januar 2022 in Kraft.
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten ebenfalls die Tür für Sterbehilfe-Angebote aufgestossen. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schliesse die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen – das gelte für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.
In Österreich hatten vier Antragsteller geklagt, darunter ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann (56), der ans Bett gefesselt ist und nicht mehr ohne fremde Hilfe aus dem Leben scheiden kann, sowie ein gesunder 75-Jähriger, der im Fall einer unheilbaren Erkrankung Sterbehilfe in Anspruch nehmen will. Zum Kreis der Kläger gehören auch ein 80-Jähriger, der an der Nervenkrankheit Parkinson leidet, und ein Arzt (66). Der Mediziner möchte Sterbehilfe leisten, fürchtet aber straf- und standesrechtliche Konsequenzen. (sda/dpa)