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Rückschlag für Trump: New Yorker Gericht setzt Strafverkündung nicht aus

Rückschlag für Trump: New Yorker Gericht setzt Strafverkündung nicht aus

09.01.2025, 17:31
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Der designierte US-Präsident Donald Trump hat bei seinen Bemühungen, die Strafmassverkündung im New Yorker Schweigegeldprozess gegen ihn vor seiner Amtseinführung zu verhindern, einen weiteren Rückschlag einstecken müssen.

President-elect Donald Trump talks to reporters after a meeting with Republican leadership at the Capitol on Wednesday, Jan. 8, 2025, in Washington. (AP Photo/Jose Luis Magana)
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Das Strafmass für Donald Trump wird am 10. Januar 2025 verkündet.Bild: keystone

Das höchste Berufungsgericht im US-Bundesstaat New York lehnte einen entsprechenden Antrag von Trumps Anwälten ab.

Damit folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die argumentiert hatte, der Antrag basiere auf der «völlig unbegründeten» Annahme, dass Trump auch als designierter US-Präsident schon Immunität beanspruchen könne. Zuvor war Trump mit einem Gesuch auf Aussetzung des Strafverfahrens bereits an einem untergeordneten Berufungsgericht gescheitert.

Wie reagiert der Supreme Court?

Auch in einem Eilantrag an den Obersten Gerichtshof der USA hatten Trumps Anwälte die Aussetzung des Strafverfahrens gefordert. Eine Reaktion des Supreme Court wurde noch am Donnerstag erwartet. Die New Yorker Staatsanwaltschaft sprach sich dafür aus, den Eilantrag abzulehnen.

Die Strafmassverkündung ist für diesen Freitag angesetzt – zehn Tage vor der erneuten Vereidigung des Republikaners als Präsident. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von 130'000 US-Dollar Schweigegeld, die Trump an die Pornodarstellerin Stormy Daniels zahlen liess – nach Überzeugung des Gerichts mit dem Ziel, sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen.

Geschworene in New York befanden Trump Ende Mai vergangenen Jahres in 34 Anklagepunkten für schuldig. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde.

Unmittelbare Auswirkungen auf Trumps Präsidentschaft dürfte die Strafe nicht haben. Der zuständige Richter hat bereits eine sogenannte «unconditional discharge» («bedingungslose Straffreiheit») in Aussicht gestellt. Diese Form der Verurteilung würde keine weiteren strafrechtlichen Konsequenzen wie eine Haft- oder Geldstrafe nach sich ziehen, aber die juristische Schuld feststellen – gemäss dem Schuldspruch der Geschworenen-Jury. (hkl/sda/dpa)

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23 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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FrancoL
09.01.2025 18:03registriert November 2015
Die USA scheinen doch viel gemeinsames mit anderen Bananenrepubliken zu haben. Da wird Recht gesprochen, Geschworene bemüht und im Vorfeld die Strafe quasi schon wegbedungen. So halb schuldig aber ohne Bestrafung.
So macht sich ein Rechtsstaat nur noch lächerlich.
Zeit die USA etwas weniger hochjubeln zu lassen und für uns Europäer, einen eigenen Weg zu gehen.
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000614.06c54067@apple
09.01.2025 18:29registriert März 2024
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Und manche gleicher.
Eine Schande!
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Quaerentius
09.01.2025 18:59registriert Mai 2022
“Der zuständige Richter [Merchan] hat bereits eine sogenannte «unconditional discharge» («bedingungslose Straffreiheit») in Aussicht gestellt.“

Das ist unter den gegebenen Umständen wohl das Maximum, was herauszuholen ist. Es bedeutet aber immerhin, dass die Orange erstmals in einem Strafprozess in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden und rechtskräftig verurteilt wurde!
Die “Weste“ wird definitiv nie mehr rein sein!
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