Zum Ende wurde es nochmals spannend: Nach knapp zehn Jahren Verhandlungen, Streit und etlichen Totalblockaden war bis zuletzt unklar, ob der sogenannte «Asyl- und Migrationspakt» im EU-Parlament eine Mehrheit finden würde. Mehr noch: Das Gesetzespaket zur Verschärfung des Asylrechts drohte auf den letzten Metern zu scheitern.
Nach anfänglicher Zustimmung haben Teile der Grünen plötzlich beschlossen, dass ihnen die Anpassungen doch zu weit gehen. Bei anderen war der Widerstand rein parteitaktischen motiviert, wie bei den französischen Sozialdemokraten, die Präsident Macron eins auswischen wollten. Allein: Am Schluss reichte es doch. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kernbestandteil der Verschärfung sind neue, schnellere Asylverfahren an den EU-Aussengrenzen. Asylbewerber, die aus einem Land mit einer Anerkennungsquote von weniger als 20 Prozent kommen, sollen in ein maximal dreimonatiges Schnellverfahren geschickt werden. Dieses soll in neuen, geschlossenen Zentren stattfinden. Bei negativem Asylentscheid müssen Abschiebungen nach Möglichkeit speditiv vollzogen werden. Asylanfragen können unter gewissen Umständen auch abgelehnt werden. Die Kehrseite dieser Regel: Die anderen EU-Staaten sollen die Erstankunftsländer im Süden wie Italien oder Griechenland entlasten. Das kann sein, indem sie ihnen freiwillig Asylbewerber abnehmen. Oder aber mit Geld oder sonstiger Unterstützung helfen. Dazu wurde ein Solidaritätsmechanismus definiert.
Nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten, die aber reine Formsache ist, müssen die neuen Regeln bis spätestens bis in zwei Jahren, also ab 2026 umgesetzt sein. Viele Staaten stellten aber in Aussicht, schon früher auf das neue System umstellen zu wollen.
Einerseits, weil sich manche Länder in Europa wie Ungarn oder Polen lange weigerten, sich an jeglichen Solidaritätsmassnahmen zu beteiligen. Auf der anderen Seite weigerten sich Griechenland und Italien, unter diesen Umständen mehr Verantwortung zu übernehmen. Nun wurde ein fein austarierte Kompromiss gefunden, der aber bis zum Schluss fragil blieb.
Die Schweiz ist Teil des europäischen Asylsystems und profitiert davon, wenn dieses wieder einigermassen funktioniert. Zum Beispiel, wenn Italien wieder Asylsuchende im Rahmen der Dublin-Anfragen zurücknimmt. Ob mit den neuen Asylregeln mittelfristig aber wirklich weniger Flüchtlinge in der Schweiz kommen, bleibt abzuwarten. Entscheidend wird sein, ob die Regeln sich in der Praxis bewähren. Fühlen sich die Länder an den EU-Aussengrenzen alleine gelassen, werden sie schnell wieder anfangen, die Asylsuchenden Richtung Nordeuropa durchzuwinken.
Nein. Die Schweiz ist zwar Schengen-Mitglied. Aber der Solidaritätsmechanismus ist explizit nicht Schengen-relevant. Die Schweiz muss also weder Flüchtlinge von anderen Staaten übernehmen, noch ihnen Geld überweisen. Aber: in der Vergangenheit hat sich der Bundesrat stets auf freiwilliger Basis an der Verteilung beteiligt und auch Asylberechtigte direkt im Rahmen der UNO-Programme aus Drittländer übernommen. (aargauerzeitung.ch)
Gut, dann müssen wir das auch nicht.
Wir müssen nicht mehr tun, wenn die EU sonst auch immer auf die Vertragsdetails beharrt und von denen nicht abweichen kann (will).
Wir brauchen sehr strenge Asylverfahren!
-> kriminelle Asylsuchende müssen umgehend das Recht auf Asyl verlieren
-> Personen mit negativem Entscheid müssen die Schweiz und Schengen umgehend verlassen
-> Personen mit negativem Entscheid, die nicht freiwillig gehen, werden in Ausschaffungshaft (unbestimmte Zeit) genommen