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Angeklagter gesteht Journalistenmord in der Slowakei

Überraschendes Geständnis: Rund zwei Jahre nach dem Mord an dem slowakischen Investigativ-Journalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten hat der mutmassliche Todesschütze (Mitte, mit gelber Armbinde) üb ...
Überraschendes Geständnis: Rund zwei Jahre nach dem Mord an dem slowakischen Investigativ-Journalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten hat der mutmassliche Todesschütze (Mitte, mit gelber Armbinde) überraschend gestanden. Bisher hatte der Angeklagte seine Schuld bestritten.Bild: EPA

Angeklagter gesteht Journalistenmord in der Slowakei

13.01.2020, 13:5413.01.2020, 13:54

Rund zwei Jahre nach dem Mord an dem slowakischen Investigativ-Journalisten Jan Kuciak und seiner Verlobten hat der mutmassliche Todesschütze überraschend die Tat gestanden. Bisher hatte der Angeklagte seine Schuld bestritten.

Ihm wird vorgeworfen, die beiden 27-Jährigen durch Schüsse in Kopf und Brust getötet zu haben. Am Montag legte er nun nach Verlesung der Anklageschrift ein Geständnis ab. Ausser dem mutmasslichen Haupttäter sind ein Mittäter, der mutmassliche Auftraggeber Marian Kocner sowie eine Frau angeklagt, die den Kontakt organisiert haben soll.

Kuciak und Martina Kusnirova waren am 21. Februar 2018 in ihrem Haus im westslowakischen Dorf Velka Maca erschossen worden. Kuciak hatte zuvor über die Verfilzung von Politik und Geschäftemacherei recherchiert.

Seine erst nach dem Doppelmord veröffentlichte Reportage über mögliche Verbindungen italienischer Mafia-Clans zu slowakischen Regierungsmitarbeitern löste Massendemonstrationen gegen Korruption und den Missbrauch von EU-Fördergeldern aus. Daraufhin traten Langzeit-Regierungschef Robert Fico sowie mehrere Minister und der Polizeipräsident zurück.

In Pezinok bei Bratislava begann am Montag die eigentliche Hauptverhandlung. Am 19. Dezember hatte das dort angesiedelte Spezialgericht für organisierte Kriminalität in einer Vorverhandlung zunächst formell die Anklage akzeptiert. Die Verteidiger hatten damals versucht, eine Verschiebung des Prozessbeginns wegen angeblicher formaler Fehler in der Anklageschrift zu erwirken. (sda/dpa)

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