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Wegen Verletzungen von Asylgesetzen: Jetzt knöpft sich Jean-Claude Juncker die EU-Schwergewichte vor
Unmittelbar vor dem EU-Sondergipfel zur Flüchtlingskrise wird die Europäische Kommission am Mittwoch 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 EU-Länder einleiten. Ihnen werde vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Das berichtete die Zeitung «Welt» unter Berufung auf EU-Kreise.
Betroffen seien davon unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dem Bericht zufolge sind Dänemark, Irland und Grossbritannien von dem Verfahren ausgenommen. Für diese Länder gelten Sonderregeln im Asylrecht.
Konkret wirft Brüssel demnach den Mitgliedstaaten vor,
- die bestehenden europäischen Gesetze zur Anerkennung von Flüchtlingen (RL 2011/95/EU),
- über die Mindestnormen für Asylverfahren (RL 2013/32/EU) und
- über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern (RL 2013/33/EU)
nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben.
Mahnschreiben von der EU-Kommission
Es nütze «nichts, bei Gipfeltreffen über neue Regeln in der Migrationspolitik zu beraten, wenn die bestehende Gesetzgebung nur völlig unzureichend eingehalten wird», hiess es laut der Zeitung in hohen EU-Kreisen. Verantwortung und Solidarität müssten «in der Asylpolitik Hand in Hand gehen».
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte bereits vor zwei Wochen Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten angekündigt, die die Beschlüsse der gemeinsamen Asylpolitik nicht umgesetzt haben.
Als erste Massnahme werden die betreffenden Staaten dem Bericht zufolge ein Mahnschreiben von der EU-Kommission erhalten. Sie hätten dann zwei Monate Zeit, darauf zu antworten. Sollten die EU-Länder die bestehende europäische Asylgesetzgebung dann immer noch nicht ordnungsgemäss umsetzen, drohe ihnen eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof. (sda/reu/afp)
