Mehr als sechs Jahre nach den islamistischen Terror-Anschlägen in Brüssel beginnen am Montag (9.00 Uhr) die Gerichtsverhandlungen in dem Fall. Der Prozess um die Anschläge von März 2016 wurde bereits im September offiziell eröffnet, die Anhörungen verzögerten sich jedoch wegen eines Streits darum, wie die Angeklagten im Saal untergebracht werden sollten. Sie werden nun gemeinsam in einem Glaskasten sitzen.
Bei den Angriffen am 22. März 2016 hatten drei Selbstmordattentäter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Bomben am Brüsseler Flughafen Zaventem und in einer U-Bahnstation im EU-Viertel gezündet. Dabei wurden 32 Menschen getötet und Hunderte teils schwer verletzt. In dem Prozess sind zehn Menschen angeklagt, einer davon gilt als vermisst – es wird vermutet, dass er in Syrien gestorben ist.
Sechs der Angeklagten wurden bereits im Prozess um die Pariser Attentate am 13. November 2015 verurteilt. Damals hatten Extremisten bei einer Anschlagsserie 130 Menschen getötet und 350 weitere verletzt. Die Anschläge in der französischen und in der belgischen Hauptstadt gehen wahrscheinlich auf dieselbe Terrorzelle zurück. So steht der Hauptangeklagte im Pariser Prozess, Salah Abdeslam, nun auch in Brüssel wieder vor Gericht.
Acht Angeklagten wird 32-facher terroristischer Mord, versuchter terroristischer Mord an 695 Menschen sowie die Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Den Angeklagten gegenüber stehen mehr als 900 Nebenkläger. Opfer und Opferorganisationen beklagten in den vergangenen Jahren immer wieder unzureichende und komplizierte Unterstützung des Staats.
Das öffentliche Interesse an dem Verfahren ist riesig – deshalb wird der Prozess in umgebauten Räumlichkeiten des früheren Nato-Hauptquartiers im Nordosten der Stadt geführt. Wegen eines Streits über die Sicherheitsvorkehrungen war der ursprünglich für Mitte Oktober geplante Verhandlungsstart verschoben worden.
Die Verteidigung hatte sich zum Prozessauftakt im September darüber beschwert, dass die Angeklagten in geschlossenen Einzelkabinen aus Glas sitzen sollten. Daraufhin entschied die Vorsitzende Richterin, dass die Kästen gegen die Menschenrechtskonvention verstossen. Es soll stattdessen eine grosse Glaskabine bereitgestellt werden, in der die Angeklagten gemeinsam sitzen können. Wegen des Umbaus verzögerte sich der offizielle Beginn der Verhandlungen. (sda/dpa)