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EU-Kommission will Gentechnik-Regeln für Lebensmittel lockern

EU-Kommission will Gentechnik-Regeln lockern – Kritik vom Schweizer Konsumentenschutz

05.07.2023, 15:2405.07.2023, 15:37
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Viele gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden können. Die EU-Kommission schlug am Mittwoch in Brüssel im Rahmen eines Gesetzesentwurfs eine Lockerung der bisherigen Gentechnik-Regeln vor.

Dies soll gelten, wenn die neuen Pflanzen auch durch herkömmliche Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Diese Pflanzen werden demnach mit konventionellen Pflanzen gleichgesetzt. Für sie gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung entstanden sind.

Oftmals seien die genetischen Veränderungen der NGT-Pflanzen ohnehin nicht nachweisbar, erklärte die Behörde. Für andere NGT-Sorten würden weiterhin strengere Regeln gelten. Sie müssten wie bisher gekennzeichnet und einer Risikobewertung unterzogen werden sowie Referenzmaterialien vorhalten.

Zugang zu widerstandsfähigeren Pflanzen

Durch den sicheren Einsatz der neuen Gentechnikverfahren hätten Landwirte Zugang zu widerstandsfähigeren Pflanzen, die etwa weniger Pestizide benötigten, sagte der EU-Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans. Zudem erhoffen sich die Befürworter von lockereren Regeln schnellere Ergebnisse bei der Zucht von Pflanzen, die etwa mehr Nährstoffe haben oder besser mit Trockenheit zurechtkommen.

Ein reifer Kolben des umstrittenen genmanipulierten Mais MON 810 des US-Konzerns Monsanto, fotografiert am Donnerstag, 27. September 2007, auf einem Feld im brandenburgischen Badingen noerdlich von Be ...
Ein genmanipulierter Maiskolben: Er ist resistent gegen Schädlinge.Bild: AP

Zahlreiche Forschende und führende wissenschaftliche Organisationen drängen auf eine Deregulierung und sehen darin kein erhöhtes Risiko für Menschen und Umwelt. Umweltverbände warnen hingegen vor den Folgen. In der Schweiz dürfen derzeit aufgrund des Gentech-Moratoriums ausser zu Versuchszwecken keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden – und das noch mindestens bis Ende 2025. Gegenwärtig arbeitet der Bundesrat im Auftrag des Parlaments an einem Vorschlag für die Zeit danach.

Kritik vom Konsumentenschutz und Verbänden

Kritik an den Plänen der EU-Kommission, insbesondere betreffend eine wegfallende Deklaration von gentechnisch veränderten Produkten, übte am Mittwoch neben anderen der Schweizer Konsumentenschutz. Gentechnische Eingriffe sollen deklariert werden müssen, so dass Konsumierende beim Kauf von Lebensmitteln eine informierte Wahl treffen könnten, teilte die Organisation am Mittwoch mit.

Die Lebensmittelproduktion dürfe nicht noch abhängiger von den Agrar-Konzernen werden, indem die Gentechnik dereguliert werde, hiess es weiter. Wenn die neuen Gentechniken nicht im Gentechnik-Gesetz reguliert würden, könne eine gentechfreie Produktion verunmöglicht werden, liess der Konsumentenschutz weiter verlauten.

Auch der Dachverband Biosuisse reagierte am Mittwoch auf die Pläne der EU-Kommission und forderte eine «strikte Regulierung» von gentechnischen Produkten, die auch Fragen zur Haftung, Zulassung und Deklaration eindeutig klären soll. Bis diese gewährleistet sei, solle das Moratorium bestehen bleiben, teilte Biosuisse mit. Die Gentechnik gefährde den Biolandbau.

Biosuisse befürchtet, dass sich die Schweiz an der neuen Gesetzgebung der EU orientieren werde, teilte der Verband mit. Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) blies ins gleiche Horn: Sie forderte am Mittwoch, dass die Schweiz mehr Vorsicht walten und die Risiken für Mensch und Umwelt nicht ausser Acht lassen solle, «nur weil die Industrie dies fordere». Die Allianz rief Konzerne wie Syngenta, BASF oder Bayer am Mittwoch deshalb dazu auf, die «Wünsche» der Konsumentinnen und Konsumenten zu respektieren. (lst/sda/dpa/afp)

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